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Volker Jacobs kommentiertRecht, nicht Rache

12.02.2007, 14:12 Uhr

Die Freilassung von Brigitte Mohnhaupt wird Emotionen wecken. Die Entscheidung ist ein Dokument des Rechtsstaats.

Die Freilassung von Brigitte Mohnhaupt wird Emotionen wecken. Die Entscheidung ist ein Dokument des Rechtsstaats. Er befand und befindet sich eben nicht im "Krieg" mit der RAF, wie Mohnhaupt selbst 1972 ihr Verhältnis zur Justiz beschieben hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nicht über einen Feind, sondern über einen Häftling entschieden wie über jeden anderen Strafgefangenen auch. Es hatte allein darüber zu entscheiden, ob von dieser Strafgefangenen noch eine Gefahr ausgeht. Wie sollte das sein nach 24 Jahren Haft, nicht gerechnet vier Jahre, die sie anderer Delikte wegen schon bis 1977 verbüsst hatte. Ob Mohnhaupt inzwischen ihre Verbrechen bedauert, Reue empfindet, hatte das Gericht nicht zu befinden. Die weltliche Gerichtsbarkeit erteilt keine Absolution.

Wenige Ereignisse haben die Öffentlichkeit so aufgerührt wie die, welche ein unsinniger Sprachgebrauch als "deutschen Herbst" bezeichnet, als wären sie ein Phänomen gewesen, welches nur auf dem Boden bundesrepublikanischer Verhältnisse entstehen konnte. Auch in der Literatur und der Malerei hat es Niederschlag gefunden. Aber das Empfinden, dass es irgendwo doch noch eine Rechtfertigung geben könnte, hat die RAF nicht hinterlassen. Mit ihr ist auch die Sympathisanten-Szene verschwunden. Spuren hat die RAF dennoch hinterlassen. Nämlich im Aufbau einer Sicherheitsapparatur, wie sie dem großzügigen liberalen Gemeinwesen der Bundesrepublik bis dahin unbekannt war. Angesichts eines ganz anderen Terrorismus steht sie heute vor ganz anderen Herausforderungen als damals durch Brigitte Mohnhaupt und ihre Mittäter.