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ZwischenrufUltima ratio oder Ratio?

19.02.2009, 08:47 Uhr

Das Rettungs-Übernahmegesetz könnte nicht mehr als ein gepolsterter Zaunpfahl werden, mit dem die Koalition winkt, bis bei der HRE der Cent gefallen ist, befürchtet Manfred Bleskin.

"Ultima ratio" gehört dieser Tage zu den von Bundeskanzlerin und Finanzminister meistgebrauchten Fremdwörtern. Was wörtlich übersetzt soviel wie "letzter Verstand" bedeutet, meint im umgangssprachlichen Deutsch die angeblich letzte Möglichkeit ein Problem zu lösen, die zudem eigentlich im Gegensatz zu den Grundüberzeugungen des jedesmalig Handelnden steht. Folgt man dem Volksmund, ließe sich folgern dass Angela Merkel und Peer Steinbrück weltanschaulich im Widerspruch zum Grundgesetzt stehen. Artikel 14, Absatz 3 erlaubt Enteignungen, aber nur zum Wohl der Allgemeinheit. Zuvor heißt es, dass Eigentum verpflichtet und "sein Gebrauch ... zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" soll. Nach Artikel 15 können Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden. Wenn die Bundesregierung nun mit dem so genannten Rettungs-Übernahmegesetz den in der Verfassung vorgeschriebenen Rahmen für eine Expropriation schafft, handelt sie also in Übereinstimmung mit den Vätern des Grundgesetzes, dessen 60. Jahrestag wir am 23. Mai begehen.

Das ist natürlich kein Sozialismus, wie der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle meint. Dann wären nämlich die USA und Großbritannien schon im Kommunismus angekommen, soviel Bankeneigentum ging dort schon in Staatshand über. Und wäre es doch Sozialismus, dann würde der den Kapitalismus nur bis zum Juni ersetzen. So lange nämlich gilt das Gesetz nur. Damit werde "deutlich, dass die Option einer Verstaatlichung zum Zwecke der Stabilisierung nicht auf Dauer zur Verfügung stehen soll, sondern nur zur Bewältigung der Finanzkrise zulässig ist", heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine "lex Hypo Real Estate" also.

Hedgefonds arbeiten weiter wie bisher

Der Pleite-Immobilienfinanzierer hat seit dem Herbst schon mehr als 100 Milliarden Euro an Kapitalzuschuss und staatlichen Garantien geschluckt. Genutzt hat es ... nichts. Nun heißt es, dass die Bank weitere 20 Milliarden benötigt. Es wäre es möglich gewesen, den Bankrott der HRE zu verhindern. Hätte nämlich die Bundesregierung 2004 nicht den öffentlichen Vertrieb von Hedgefonds zugelassen, wäre es dem US-Investor J. Christopher Flowers nicht möglich gewesen, direkt oder über ihm gefügige Heuschrecken 24,9 Prozent und damit eine Sperrminorität an der Hypo Real Estate zu erwerben. Es hilft wenig, wenn man das Gespenst der Heuschrecken wie Franz Müntefering an die Wand malt, dem Kammerjäger aber den Zutritt zum Haus verbietet.

Zunächst soll versucht werden, das Eigenkapital der HRE aufzustocken. Dies bedeutet zuvörderst nicht mehr und nicht weniger als das Geld des Finanzhippys Flowers mit Steuermitteln zu retten. Dann ist das Rettungs-Übernahmegesetz aber nicht mehr als ein gepolsterter Zaunpfahl, mit dem die Koalition winkt, bis bei der HRE der Cent gefallen ist.

Bis auf den Tag sind die zumeist auf den Cayman-, Kanal- oder Bahamainseln ansässigen Hedgefonds hierzulande nicht in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Nur zeitweilig war es ihnen verboten mit Leerverkäufen ihr täglich Brot zu verdienen. Es liegt in der Natur des Kapitals Mehrwert zu erwirtschaften. Nur schert es sich einen Teufel darum, ob das Grundgesetz dem Eigentum eine Verpflichtung auferlegt, wenn niemand ihr Nachdruck verleiht.

Die Bundesregierung sollte sich dazu entschließen, ein für allemal zu verhindern, das Flowers in Deutschland "power" ausübt. Mit Ratio, nicht als "ultima ratio".

Manfred Bleskin kommentiert seit 1993 für n-tv das politische Geschehen. Er war zudem Gastgeber und Moderator verschiedener Sendungen. Seit 2008 ist Bleskin Redaktionsmitglied in unserem Hauptstadtstudio in Berlin.