Anspruch auf EntschädigungEU stärkt Rechte von Busreisenden
Bahnkunden und Flugpassagiere haben im Falle einer Verspätung schon lange Anspruch auf Entschädigung - für Busreisende gilt das in Zukunft auch. Allerdings gelten die neuen Regelungen des EU-Parlaments nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer. Wer nicht so weit fährt geht leer aus.
Machtwort aus Straßburg: Nach Flugpassagieren und Bahnfahrgästen bekommen nun auch Fernbusreisende in der EU ein Recht auf Entschädigungen. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer und treten voraussichtlich erst ab Ende 2013 in Kraft. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten in Straßburg mit großer Mehrheit der Christdemokraten und Konservativen für den Gesetzesvorschlag.
Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Die Regeln betreffen Linienbusverbindungen quer durch Europa, sie gelten nicht für Charterfahrten, zum Beispiel nicht für die Ausflugsfahrt von Düsseldorf zum Weihnachtsmarkt nach Straßburg.