Finanzen Prozesse RechtBGH: Ratingagenturen können in Deutschland verklagt werden
Karlsruhe (dpa) - Gegen US-Ratingagenturen darf auch vor deutschen Gerichten geklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Erstritten hat das ein Rentner, der sich auf Standard & Poor's verlassen hatte - und dann auf seinen Lehman-Zertifikaten sitzen blieb.
Karlsruhe (dpa) - Gegen US-Ratingagenturen darf auch vor deutschen Gerichten geklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Erstritten hat das ein Rentner, der sich auf Standard & Poor's verlassen hatte - und dann auf seinen Lehman-Zertifikaten sitzen blieb.
Die umstrittenen US-Ratingagenturen können für ihre Einschätzungen zu Wertpapieren vor deutschen Gerichten verklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall eines 63 Jahre alten Rentners aus dem norddeutschen Varel entschieden. Der Mann hatte sich nach Angaben seiner Rechtsanwälte beim Erwerb später wertloser Lehman-Zertifikate auf die positiven Bewertungen der Ratingagentur Standard & Poor's verlassen und verlangt Schadensersatz. Für den BGH war laut Beschluss entscheidend, dass der Kläger im Inland wohnt und zudem deutscher Staatsbürger ist. Das Gericht verwies den Fall ans Oberlandesgericht Frankfurt zurück.