Kabelkonzern will niedrigere Preise Kabel Deutschland verliert gegen Telekom
28.08.2013, 15:49 Uhr
Im Gebühren-Streit mit der Telekom hat Kabel Deutschland in erster Instanz eine Niederlage erlitten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Kabel Deutschland erleidet im Streit mit der Telekom eine Niederlage: Das Landgericht Frankfurt hat die Klage des Kabelkonzerns abgewiesen. Die Richter halten die Netznutzungsgebühren der Telekom für angemessen. Kabel Deutschland dürfte nun in nächster Instanz für niedrigere Preise kämpfen.
Kabel Deutschland will weiter gegen die Deutsche Telekom wegen angeblich überhöhter Netzentgelte vor Gericht ziehen und Hunderte Millionen Euro erstattet bekommen. Der Kabelkonzern kündigte nach einer Niederlage in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt an, die schriftliche Begründung abzuwarten, genau zu prüfen und dann sehr wahrscheinlich in Berufung zu gehen.
Kabel Deutschland verlangt in der Klage, dass die Telekom ihre jährliche Nutzungsgebühr für die von den Münchnern genutzte Infrastruktur von 101 auf 34 Mio. Euro senkt - und will rund 350 Mio. Euro erstattet bekommen. Das Landgericht wies dies in erster Instanz zurück. Beide Seiten hatten bei Abschluss ihres Vertrages Frankfurt zum Gerichtsstand für Streitfragen gemacht.
Hintergrund des Rechtsstreits sind die Gebühren, die Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber an die Telekom überweist, um Teile der Kabelinfrastruktur der Bonner nutzen zu können. Die Bundesnetzagentur hatte die Entgelte für die Mitnutzung von Kabelkanälen für VDSL-Angebote der Telekom gesenkt. In den älteren Verträgen zwischen Telekom und Kabel Deutschland gelten allerdings andere Preise.
Der Ursprung dieser Preise liegt in der Geschichte beider Unternehmen. Ursprünglich hatte die Telekom als Nachfolgerin der Bundespost das Breitbandkabelnetz betrieben, musste das aus Wettbewerbsgründen aber ausgliedern und schließlich verkaufen. Daraus ging unter anderem Kabel Deutschland hervor. Beide Firmen schlossen danach Nutzungsverträge und legten die Entgelte fest.
Aus Sicht von Kabel Deutschland sind diese Preise überhöht, die Telekom nutze ihre beherrschende Stellung aus. Das Gericht wies dies zurück. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur und die Verträge zwischen Kabel Deutschland und der Telekom seien unabhängig voneinander. Auch der Telekom zufolge geht es um verschiedene Kabel. Der vereinbarte Preis sei völlig korrekt.
Quelle: ntv.de