Wirtschaft

Kampf gegen Spielsucht Koalition nimmt sich Spielautomaten vor

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(Foto: picture alliance / dpa)

Mehr als 250.000 Deutsche sind spielsüchtig. Besonders verlockend sind Automaten. Deren Spielsysteme sollen ebenso geändert werden wie die maximalen Verlust- und Gewinnsummen. Betroffen wären Hunderttausende Spielgeräte.

Die Automatenindustrie und viele Gaststätten müssen sich frühestens vom Herbst an auf strengere Auflagen bei Spielautomaten einstellen. Die schwarz-rote Bundesregierung verschärfte auf Druck der Länder nochmals die Novelle der seit 2006 geltenden Spielverordnung, bestätigte das Wirtschaftsministerium einen Bericht der "Berliner Zeitung". Demnach müsse die Branche mehrere hunderttausend Geldspielautomaten austauschen oder umrüsten.

Nach den bereits zu Jahresbeginn bekanntgewordenen Plänen soll das sogenannte Punktespiel verboten werden. Dabei wird der eingeworfene Geldbetrag sofort in Punkte umgewandelt, womit alle Vorgaben zu Spieldauer, Höchsteinsatz oder Maximalverlust ausgehebelt werden. Suchtforschern zufolge ist das Spiel um Punkte besonders gefährlich, weil die Spieler jeden Bezug zum Geld verlieren würden.

Zudem soll die Zahl der zulässigen Spielgeräte in Gaststätten von bis zu drei auf zwei reduziert werden. Schließlich werde der maximale Verlust pro Stunde auf 60 Euro und der Höchstgewinn pro Stunde auf 400 Euro begrenzt. Die bisher zulässigen Automatiktasten werden verboten.

Länder bestanden auf Verschärfung

Ein erster Entwurf der schwarz-gelben Vorgängerregierung sah vor, dass in Gaststätten spätestens ab 2018 nur noch ein Geldspielgerät erlaubt sein soll. Vorgesehen waren zudem Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche. Eingeführt werden sollte eine Spielunterbrechung nach drei Stunden. Das "Vorheizen" von Automaten, also das Hochladen von Punkten, sollte verboten werden.

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind in Deutschland etwa 265.000 bis 275.000 Menschen an Spielsucht erkrankt. Weitere drei Millionen haben ein riskantes Spielverhalten.

Den Ländern gingen die damaligen Pläne teils nicht weit genug. Daher stimmte der Bundesrat dem Entwurf im Juli 2013 nur mit der Maßgabe zu, dass es zu weiteren Verschärfungen und Einschränkungen im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes kommt. Der nun ergänzte Verordnungsentwurf muss nochmals von der EU-Kommission bestätigt und vom Kabinett zur Kenntnis genommen werden. Die Veröffentlichung im Gesetzblatt ist frühestens im Herbst möglich.

Quelle: ntv.de, rju/dpa

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