Wirtschaft

Niederlage im Porto-StreitPost scheitert vor Gericht

02.09.2011, 18:12 Uhr
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"Wir sind in der Sache immer noch ganz anderer Meinung als die Bundesnetzagentur." (Foto: picture alliance / dpa)

Die Deutsche Post muss im juristischen Tauziehen um die Preispolitik einer Billig-Tochter einen empfindlichen Rückschlag hinnehmen und nun möglicherweise beim Firstmail-Porto nachbessern. Das letzte Wort ist in dieser Sache allerdings noch nicht gesprochen.

Im Streit mit der Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post eine Niederlage erlitten. Das Kölner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Unternehmens ab, mit dem die Post eine Portoerhöhung für ihre Billigtochter Firstmail verhindern wollte (Az: 22 L 1011/11).

Eine Gerichtssprecherin bestätigte entsprechende Berichte. Die Bundesnetzagentur hatte zuvor eine Preisanhebung verlangt, weil die Portogebühren von Firstmail nicht kostendeckend seien und den Wettbewerb beeinträchtigten.

Zu den Gründen seiner Entscheidung äußerte das Gericht sich zunächst nicht. Ein Post-Sprecher kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. "Wir sind in der Sache immer noch ganz anderer Meinung als die Bundesnetzagentur", sagte er.

Die Post-Tochter hatte gegen die Anweisung der Bundesnetzagentur geklagt. Da dies aber keine aufschiebende Wirkung hat, wollte sie per Eilantrag die Aussetzung des Vollzugs erreichen.

Die First Mail ist als hundertprozentige Tochter der Deutschen Post in Düsseldorf, im Ruhrgebiet und in Berlin im Niedrigpreissegment tätig. Sie wendet sich an Kunden, die ausschließlich nach dem Preis entscheiden, wem sie ihre Postsendungen anvertrauen. Oft sind das öffentliche Verwaltungen.

Quelle: dpa