Wirtschaft

Bundestag nickt abSolarförderung wird gekürzt

24.02.2011, 21:54 Uhr

Die garantierten Abnahmepreise für Solarstrom von Dachanlagen soll ab Juli um bis zu 15 Prozent gesenkt werden. Ab 2012 greift zudem die reguläre Kürzung um neun Prozent.

blumensonne
(Foto: picture alliance / dpa)

Der Bundestag hat die weitere Kürzung der Solarförderung

beschlossen. Die garantierten Abnahmepreise für Solarstrom von Dachanlagen soll

ab Juli um bis zu 15 Prozent gesenkt werden. Ab 2012 greift zudem die reguläre Kürzung

um neun Prozent.

Bei Freiflächen-Anlagen sind die Abschläge ab September

vorgesehen. Damit soll die Belastung der Stromkunden gemindert werden, die durch

eine Umlage auf ihre Rechnungen die staatlich garantierten Abnahmepreise für Solarstrom

mitfinanzieren müssen. Der Bundesrat muss sich mit dem Gesetz noch befassen. Seine

Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich.

Deutschland ist weltweit der größte Markt für Photovoltaik-Anlagen

und der einzige, bei dem der Neubau von der Regierung noch nicht begrenzt wurde.

Mit Unternehmen wie Solarworld, Q-Cells oder SMA Solar hat das Land zudem in den

vergangenen Jahren eine eigene Industrie aufgebaut, die aber unter der Konkurrenz

aus Asien und den USA leidet.

Einschnitte bei Biomasse-Anlagen geplant

Das genaue Ausmaß der Kürzungen ab Juli soll vom Bau

neuer Anlagen zwischen März und Mai abhängen. Je stärker die Solar-Kapazitäten ausgebaut

werden, desto stärker werden die garantierten Abnahmepreise für die Sonnenstrom-Produzenten

in Schritten von drei Prozentpunkten gekürzt. Dies kann sich so bei einem Neubau

von mehr als 7,5 Gigawatt auf bis zu 15 Prozent summieren.

Im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) war ursprünglich

verankert, dass dieser Mechanismus erst zum Jahreswechsel 2012 greift. In jedem

Fall kommen ab Januar dann noch einmal die regulären Kürzungen von neun Prozent

hinzu.

Ziel ist es, den zuletzt

weit stärker als erwarteten Neubau von Solaranlagen zu bremsen, der durch einen

Preisverfall bei Modulen ausgelöst wurde. Ab 2012 müssen sich zudem die Betreiber

von Biomasse-Anlagen auf Einschnitte einstellen: Mit der Novelle des EEG würden

die Vergütungssysteme überprüft, kündigten Umwelt- und Landwirtschaftsministerium

an. Biomasse-Anlagen erhalten derzeit eine Reihe von unterschiedlichen Sondervergünstigungen.

Agrarpolitiker fürchten so eine zu starke Konkurrenz mit dem Anbau von Getreide.

Quelle: rts