Der Tag BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
08.02.2016, 13:38 UhrDer Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland nicht mehr erlaubt.
- Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat.
- Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert.
- Nun stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind.
Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember.
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Quelle: ntv.de