Mord an Christina 46-Jähriger bekommt Jugendstrafe
31.03.2014, 14:39 Uhr
Der Angeklagte im Sitzungssaal des Landgerichts Osnabrück mit einem Justizbeamten: Für den Mord an Christina bekam er acht Jahre Haft.
(Foto: dpa)
Der Mörder der neunjährigen Christina muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der 46-jährige Mann wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war. Das Gericht erklärt, der Mann habe sexuelle Identitätsprobleme gehabt.
Für den Mord an der neunjährigen Christina vor mehr als 26 Jahren hat das Landgericht Osnabrück einen 46-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Der geständige Mann hatte im November 1987 die Grundschülerin auf ihrem Weg zur Schule abgefangen und nach einer Vergewaltigung ermordet. Das Sexualdelikt ist - im Gegensatz zum Mord - inzwischen verjährt.
Erst aufgrund von Fortschritten bei der DNA-Analyse konnte der Täter im vergangenen Jahr ermittelt werden. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 19 Jahre alt war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht von 1987 verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten acht Jahre, die Verteidigung sechseinhalb Jahre Haft gefordert.
"Es war eine zutiefst sinnlose und unerklärliche Tat", sagte der Vorsitzende Richter. Dem Angeklagten hielt die Kammer zugute, dass er den Mord öffentlich gestanden hat. Nach dem Tod der Mutter war der Täter als Kind in Pflegefamilien und Jugendhilfeeinrichtungen gekommen. Er habe Probleme, seine Gefühle auszudrücken und über eine Zeit lang sexuelle Identitätsprobleme entwickelt, sagte der Richter. Daher sei er nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Gleichwohl sei er psychiatrischen Gutachten zufolge zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen.
Quelle: ntv.de, dpa