Todesfall auf der "Gorch Fock"Eltern von Kadettin scheitern vor Gericht
Vor sechs Jahren stirbt eine junge Kadettin bei ihrer Ausbildung auf dem Marine-Segelschiff "Gorch Fock". Ihre Eltern fordern Entschädigung von der Bundesrepublik - zu Unrecht, urteilt nun ein Gericht. Es kritisiert aber auch die Ermittler.
Die Eltern der 2008 auf der "Gorch-Fock" über Bord gegangenen Kadettin Jenny Böken sind mir ihrer Entschädigungsklage gescheitert. Die Nachtwache für die Auszubildende auf dem sogenannten Postenausguck sei zwar lebensgefährlich gewesen, stellten die Richter in ihrem Urteil fest. Es habe aber keine "besondere Lebensgefahr" bestanden, da es nicht wahrscheinlich sei, bei diesem Dienst zu sterben, begründete der Vorsitzende Richter Markus Lehmler das Urteil.
"Wir sind enttäuscht", sagte Jennys Vater Uwe Böken. Die Eltern wollen nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Sie hatten von der Bundesrepublik Deutschland 40.000 Euro Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefordert. Nach diesem Gesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter "besonderer Lebensgefahr" stirbt.
Richter beschwert sich über Ermittlungen
Das Gericht äußerte sich weiterhin verwundert darüber, dass die Staatsanwaltschaft Kiel eine Aussage des damals diensthabenden Wachoffiziers nicht weiter hinterfragt habe. Obwohl die Standardmeldung der damals 18-Jährigen bei der Nachtwache am 3. September 2008 um 23.30 Uhr ausgeblieben sei, habe der Wachoffizier nicht nachgesehen.
Später habe er angegeben, Jenny Böken habe um 23.35 Uhr von ihrem Wachposten noch Schiffe gemeldet, fasste der Vorsitzende Richter den Sachverhalt zusammen. "Wir haben uns gewundert, dass die Staatsanwaltschaft da nicht nachgefragt hat", sagte er. Um 23.43 Uhr sei der Alarm "Mann über Bord" gekommen.
Den Eltern geht es nach eigenen Angaben nicht um Geld. Sie hoffen auf Erkenntnisse zu den Todesumständen ihrer Tochter. "So lange die Gesundheit das zulässt, werden wir keine Ruhe geben, bis wir wissen, was passiert ist", hatte Uwe Böken vor der Verhandlung gesagt. Die Eltern werfen der Kieler Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor.