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Mittwoch, 16. Juni 2010

Beim Kaiser's um die Ecke: Emmely darf wieder arbeiten

Emmely hat nur noch diese Woche frei. Ab Montag darf Deutschlands bekannteste Kassiererin wieder die Regale bei Kaiser's vollpacken. Für den Kassenjob ist sie angeblich nicht mehr qualifiziert genug, weil sich "in den zwei Jahren seit ihrer Entlassung einiges geändert" hat.
Emmely wollte eigentlich wieder an die Kasse zurück. Hier mit ihrem Anwalt Benedikt Hopmann.

Emmely wollte eigentlich wieder an die Kasse zurück. Hier mit ihrem Anwalt Benedikt Hopmann.
(Foto: dpa)

Die wegen des Einlösens von zwei Pfandbons entlassene und als Emmely bundesweit bekanntgewordene Berliner Kassiererin Barbara E. arbeitet ab Montag wieder bei ihrem früheren Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser's. Die Filiale werde in der Nähe ihrer Wohnung in Berlin liegen, sagte eine Sprecherin der Unternehmensgruppe Tengelmann. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Kündigung von Emmely in der vergangenen Woche aufgehoben.

Kaiser's hatte Barbara E. zwei Filialen angeboten, in denen sie arbeiten könne. Beide habe Emmely abgelehnt und stattdessen mehrere Filialen vorgeschlagen, die nicht weiter als maximal zehn Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegen. Eine davon wird nun ihr neuer Arbeitsplatz sein. Zunächst werde Emmely "Filialtätigkeiten" übernehmen - etwa Bestellungen aufnehmen oder Regale auffüllen, sagte die Tengelmann-Sprecherin. "Sie wird nicht direkt wieder an der Kasse sitzen." Dafür müsse sie erst eine Kassenschulung machen, in den zwei Jahren seit ihrer Entlassung habe sich einiges geändert.

Vertrauen war nicht aufgezehrt

In ihre alte Filiale habe Barbara E. nicht zurückgewollt. Dort seien schließlich noch Mitarbeiter beschäftigt, die gegen sie aussagen mussten, wie die Tengelmann-Sprecherin sagte. Kaiser's hatte die Entlassung der Kassiererin mit dem Vertrauensbruch durch das Einlösen gefundener Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro begründet. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Berlin hielten die Kündigung für gerechtfertigt: Sie werteten die Einlösung der Pfandbons als eine grobe Pflichtverletzung, die zu einem unwiederbringbaren Vertrauensverlust des Arbeitgebers geführt habe. Das Bundesarbeitsgericht hingegen urteilte, das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung "nicht aufgezehrt" werden.

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Pfandbon-Rauswurf ungültig
Kassiererin bekommt Recht
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dpa

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