Panorama

Fahrgast bedroht Zugreisende SEK-Beamte stürmen Intercity

Bedrohung durch einen aggressiven Fahrgast im Zug: Schwer bewaffnete Polizeibeamte im Einsatz (Archivbild).

Bedrohung durch einen aggressiven Fahrgast im Zug: Schwer bewaffnete Polizeibeamte im Einsatz (Archivbild).

(Foto: picture alliance / dpa)

Polizeieinsatz an der Bahnstrecke von Prag nach Kiel: In einem Intercity-Zug zieht ein aggressiver Fahrgast eine Pistole. Das Zugpersonal sperrt den Mann in einem Abteil ein. Ein Spezialeinsatzkommando rückt an.

Ein betrunkener Fahrgast hat an Bord des Intercity-Zuges von Prag nach Kiel einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Der Mann bedrohte Fahrgäste und Zugpersonal bei der Fahrt durch Brandenburg mit einer Waffe. Ein erster Notruf erreichte die Polizei gegen 16.30 Uhr. Die vermeintliche Faustfeuerwaffe stellte sich später als Plastikpistole heraus.

Die Zugbegleiter der Bahn konnten den Mann in einem Waggon isolieren, wie die Polizei Brandenburg mitteilte. Nach einem Nothalt des Zuges im brandenburgischen Herzberg (Elster) sei ein 46-jähriger Dresdner am Nachmittag von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) festgenommen worden, hieß es. Rund 400 Reisende und das Zugpersonal mussten den Intercity vorübergehend verlassen.

Die Festnahme erfolgte nach Angaben lokaler Medien kurz nach 17 Uhr. Dabei sei niemand verletzt worden, bestätigte die Polizei. Zwei Fahrgäste mussten wegen der Aufregung medizinisch versorgt werden. Die Ermittlungen dauern an.

Verstoß gegen das Waffenrecht

Für den festgenommenen Dresdner dürfte die Sache ein juristisches Nachspiel haben. Denkbar wäre etwa eine Anklage aufgrund eines "gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr". In minder schweren Fällen drohen hier Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und bis zu fünf Jahren. Dazu dürften etwaige Schadenersatzforderungen der Bahn kommen sowie die Kosten für den Polizei- und Rettungseinsatz.

Auch das öffentliche Vorzeigen einer nicht schussfähigen Plastikpistole kann unter Umständen bereits einen Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) darstellen. Das Führen sogenannter Anscheinswaffen ist in Deutschland verboten. Wer sich - wie im Fall des 46-jährigen Dresdners - nicht daran hält, begeht rein rechtlich betrachtet zunächst eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Quelle: ntv.de, mmo/AFP

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