Panorama

Landgericht lehnt Wiederaufnahme abFall Mollath wird nicht neu aufgerollt

24.07.2013, 16:23 Uhr

Gustl Mollath ist seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Nun lehnt das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Gefordert hatten dies seine Anwälte - und auch die Staatsanwaltschaft. Selbst die Justizministerin schimpft.

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Gustl Mollath (Foto: picture alliance / dpa)

Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es sehe "keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens", teilte das Landgericht Regensburg mit. Die Grenzen dafür seien sehr eng. Dabei hatten sowohl Mollaths Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme gefordert.

Die Pressestelle wies in einer Erklärung darauf hin, dass es vor dem Landgericht Regensburg ausschließlich um die Frage gegangen sei, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei.

"Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit mussten bei dieser Prüfung, ob Wiederaufnahmegründe vorliegen, außer Betracht bleiben", hieß es. Mit anderen Worten: Das Gericht hat nicht über Mollaths Zustand geurteilt.

Mollath: Seit Jahren unschuldig eingesperrt?

Seit 2006 sitzt der Nürnberger Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie und kämpft um seine Freilassung. Unter anderem soll der 56-Jährige seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Er selbst sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Wesentliche Vorwürfe gegen seine Frau und die HypoVereinsbank erwiesen sich später als zutreffend.

Die jetzige Entscheidung des Landgerichts bezieht sich nur auf das 2006 gegen Mollath geführte Verfahren. Zusätzlich prüft die Vollstreckungskammer in Bayreuth derzeit, ob noch immer die Voraussetzungen für die Unterbringung Mollaths vorliegen und dieser nach wie vor im Fall einer Freilassung als gemeingefährlich einzustufen ist.

Noch eine Verliererin gibt es durch die Gerichtsentscheidung: Bayerns Justizministerin Beate Merk. Die CSU-Politikerin wollte, dass es kurz vor der Landtagswahl im Septmber voran geht in diesem brisanten Fall. Sie legte umgehend Beschwerde gegen die Regensburger Entscheidung ein. "Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht", sagte Merk. Sie steht unter Druck, weil viele Bürger den langen Psychiatrie-Aufenthalt unangemessen finden. Auch Regierungschef Horst Seehofer mischte sich zuletzt in den Fall ein.

Quelle: ntv.de, jmü/jtw/dpa/AFP