Leiche im Keller einbetoniertFrau erwürgt: Mann erhält acht Jahre Haft

Ein Mann tötet seine Frau und verbirgt die Leiche unter einer Betonschicht im Keller. Seinen Kindern macht er weis, die Mutter habe die Familie verlassen. Doch nach Jahren kommt die schreckliche Wahrheit ans Licht und die Tat wird gesühnt.
Ein 52-jähriger Mann, der seine Frau im Streit erwürgt und dann im eigenen Keller einbetoniert hat, ist wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Bei seinem Urteil folgte das Bonner Landgericht der Forderung der Anklage.
Seinen Kindern und Bekannten hatte der Mann jahrelang immer wieder erzählt, dass die Frau die Familie nach einem Streit verlassen habe. Erst als die Tochter 2012 - vier Jahre nach der Tat - eine Vermisstenanzeige aufgab, nahm die Polizei Ermittlungen auf. Die junge Frau hatte nicht glauben können, dass sich die Mutter nicht bei ihr melden würde, wenn sie noch leben würde.
Als die Ermittler ein weiteres knappes Jahr später den Garten des Mannes im nordrhein-westfälischen Königswinter-Ittenbach umgraben wollten, gestand er die Tat und führte die Beamten in den Keller. Dort, im Sockel eines Weinregals, hatte er die Leiche seiner Frau nach der Tat 2008 versteckt.
Streit eskalierte im Bad
Vor Gericht hatte der Mann unter Tränen die Tat gestanden. Seine Ehejahre seien von ständigem Genörgel seiner Frau und Streitigkeiten geprägt gewesen. Er habe 12 bis 14 Stunden am Tag gearbeitet. Doch seine Frau habe ihm immer wieder Vorwürfe gemacht, dass er keine Zeit für die Kinder habe. Auch Geldprobleme habe es gegeben.
Am Tattag, dem 14. Februar 2008, seien die Eheleute morgens gemeinsam im Badezimmer gewesen. Es habe wieder Streit gegeben. Seine Frau habe ihn aus der Dusche kommend geschubst, als er auf eine Frage nicht gleich geantwortet habe. Er habe sie dann zurückgeschubst. Dabei sei seine Frau ausgerutscht und habe sich eine blutende Wunde zugezogen.
Daraufhin habe sie ihn schreiend gepackt. "Und da hat es Klick gemacht", sagte der Angeklagte. Er habe sie am Hals gepackt und zugedrückt. "Ich konnte das Gebrüll nicht mehr hören. Ich wollte in dem Moment nur Ruhe haben. Das Schreien war vorbei, aber ich hätte sehr gewünscht, dass sie noch mal motzt", sagte er unter Tränen. Es sei für ihn eine riesige Befreiung gewesen, als er die Beamten fünf Jahre später zu der Leiche geführt habe, sagt der Mann. "Mir ist eine Tonne vom Herzen gefallen. Das war die absolute Befreiung."
Durchdachte Beseitigung der Leiche
Staatsanwältin Henrike Baumgarten hatte den Angeklagten in ihrem Plädoyer als "konfliktscheuen und konturenlosen Menschen" beschrieben, dem es hauptsächlich um die Außendarstellung der Familie gegangen sei. Selbst als der Gastronom ein Ausflugslokal im Siebengebirge in die Insolvenz trieb, habe dieser "Tiefpunkt die Eheleute nicht wachgerüttelt", so die Staatsanwältin. Die Tat habe der Mann begangen, weil er seine Ruhe wollte. Auch wenn er seine Frau spontan getötet habe, sei er bei der Beseitigung der Leiche dann doch "sehr kontrolliert und durchdacht" vorgegangen und habe das "Problem Leiche systematisch abgearbeitet".
Der Mann hatte die Leiche seiner Frau am Tag nach der Tat im Keller einbetoniert und in den darauffolgenden Jahren immer wieder Interviews gegeben, in denen er das angebliche Verschwinden seiner Frau beschrieb. Dass er seine Kinder, die unter dem angeblich wortlosen Verschwinden der Mutter litten, jahrelang belogen habe, spreche gegen den Angeklagten, so die Staatsanwältin.
Der psychiatrische Sachverständige hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingeschätzt. Auch wenn die Tat im Affekt geschehen sei, so habe dieser Affekt das Bewusstsein des Angeklagten nicht so tiefgreifend gestört, dass sich das schuldmindernd auswirke, erklärte Wolfgang Schwachula. Ein Mensch mit einer schweren Bewusstseinsstörung hätte, wenn er wieder zu sich gekommen sei, Hilfe gerufen und nicht begonnen, die Tat systematisch und gezielt zu vertuschen.
Der Verteidiger des Mannes, Benedikt Pauka, wollte für seinen Mandanten eine milde Strafe erreichen. Dieser habe in der Familie trotz der "verzweifelten finanziellen Lage" immer versucht, Probleme zu verdrängen. "In dieser Normalität bahnte sich am Tattag der Wahnsinn seinen Raum", so der Anwalt. In Zukunft wolle der Angeklagte versuchen, das gegenüber seinen Kindern zerstörte Vertrauen wieder herzustellen. In seinem Schlusswort beteuerte der Angeklagte, er bereue die Tat zutiefst. "Es tut mir Leid, dass ich so vielen Leuten, vor allem meinen Kindern, so viel Kummer und Leid bereitet habe." Die Tochter, die mit ihrer Vermisstenanzeige die Aufdeckung der Tat erreicht und sich jahrelang mit Schuldgefühlen und der Hoffnung gequält hatte, dass die Mutter zurückkomme, wurde mit den Worten zitiert: "Für mich gibt es leider keine Gerechtigkeit, die mir das wiedergeben kann, was ich verloren habe."