Tod von Matrosin Jenny Böken Gericht rollt "Gorch-Fock"-Unfall neu auf
13.05.2016, 17:36 Uhr
Offiziersanwärterin der Marine, Jenny Böken, am Ruder der "Gorch Fock".
(Foto: picture-alliance/ dpa)
2008 stürzt die 18-jährige Jenny Böken bei einer Nachtwache im Ausguck der "Gorch Fock" ins Meer - und kommt dabei ums Leben. Die Todesumstände sind mysteriös. Deswegen beschäftigt sich nun wieder ein Gericht mit dem Fall.
Der Tod der 2008 auf der "Gorch Fock" über Bord gegangenen Kadettin Jenny Böken wird erneut gerichtlich untersucht. Nachdem die Eltern der jungen Frau mit einer Entschädigungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland gescheitert waren, will das Oberverwaltungsgericht in Münster den mysteriösen Fall ab September ein weiteres Mal verhandeln. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts.
Die Eltern Marlis und Uwe Böken erhoffen sich Aussagen zur Klärung der Todesumstände. Unter anderen sollen erstmals der damalige Kapitän sowie der Schiffsarzt öffentlich aussagen. Der Anwalt der Eltern, Rainer Dietz, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Damit sollten zum ersten Mal in einem öffentlichen Verfahren zentrale Zeugen zum Geschehen an Bord der "Gorch Fock", den Wetterbedingungen und zum Gesundheitszustand von Jenny Böken aussagen, sagte Dietz.
Marlis und Uwe Böken sehen Hinweise dafür, dass ihre Tochter nicht diensttauglich war. Außerdem hätte sie wegen der Wetterbedingungen mit 15 Grad Wassertemperatur und Windstärke zwischen sechs und sieben nur gesichert ganz vorne am Posten "Ausguck" arbeiten dürfen.
Entschädigungsklage 2014 zurückgewiesen
Jennys Mutter Marlis Böken sagte: "Es ist uns einfach wichtig, wenn wir die Möglichkeit haben, durch verschiedene Aussagen doch irgendwann einmal herauszubekommen, was in dieser Nacht eigentlich geschehen ist." Ihnen gehe es um Aufklärung, nicht um Geld.
Das Aachener Verwaltungsgericht hatte die Klage der Eltern auf 40.000 Euro Entschädigung im Oktober 2014 zurückgewiesen. Nach Soldatenversorgungsgesetz steht den Eltern von Soldaten eine Entschädigung zu, wenn diese bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr sterben. Das Gericht stellte fest, dass der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten "Ausguck" zwar ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich sei, er sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden. Die Eltern gingen in Berufung.
Jenny Böken aus Geilenkirchen war 2008 während ihrer Nachtwache von dem Segelschulschiff über Bord gegangen. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück. Die Todesumstände sind aber bisher nicht geklärt.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa