Panorama

"Mehr als meine Bilder habe ich nichts geliebt"Gurlitt will seinen Kunstschatz zurück

17.11.2013, 11:11 Uhr
imageVon Solveig Bach
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Gurlitt führte immer ein sehr zurückgezogenes Leben. (Foto: REUTERS)

Jahrzehntelang lebt Cornelius Gurlitt zurückgezogen in einer Wohnung voller Bilder. Dann beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft die Werke, Gurlitts Welt bricht zusammen. Er fordert die Rückgabe der Bilder und fragt sich: "Was ist das für ein Staat?"

Das Bundeskanzleramt in Berlin und die bayerische Justiz wollen dem Besitzer des Münchner Kunstschatzes, Cornelius Gurlitt, nach einem Medienbericht vorschlagen, die 1.400 beschlagnahmten Bilder freiwillig dem Staat zu überlassen. Der "Focus" berichtet, eine Vertrauensperson solle an Gurlitt herantreten und an sein Verantwortungsgefühl appellieren. Im Gegenzug solle das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt werden.

Gurlitt lehnt jedoch alle Überlegungen in dieser Richtung ab. [kein Linktext vorhanden] "Freiwillig gebe ich nichts zurück", sagte der 80-Jährige dem "Spiegel". Gurlitt wies die Vorwürfe gegen ihn zurück. Die gut 1400 Kunstwerke, die in seiner Wohnung sichergestellt wurden, habe sein Vater rechtmäßig erworben. Die Justiz und die Öffentlichkeit stellten "alles falsch dar". Die Familiensammlung, die ihm per Erbe zugefallen war, sei sein Lebensinhalt gewesen. Er habe doch nur mit seinen Bildern leben wollen. "Mehr als meine Bilder habe ich nichts geliebt."

Der Staatsanwaltschaft habe er bereits genug Belege geliefert, die ihn von jedem Verdacht entlasteten, betonte der Sohn des Nazi-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt. So habe er unter anderem Fotos von dem abgebrannten elterlichen Haus in Dresden und alte Zeitungsartikel nach Augsburg geschickt, die die "Hetze" der Nazis gegen seinen Vater belegen sollen.

Warten auf Rückgabe

Gurlitt geht inzwischen davon aus, dass die bayrischen Behörden die Bilder wieder in seine Schwabinger Wohnung bringen müssten. In einem Brief sei ihm die Rückgabe einiger Kunstwerke bereits angekündigt worden. "Hoffentlich klärt sich alles schnell, und ich bekomme endlich meine Bilder zurück." Er habe noch nie eine Straftat begangen und "selbst wenn, wäre das verjährt". Die Staatsanwaltschaft werde "schon prüfen, was ich zurückbekomme". Er vermisse die Bilder sehr und werde sie keinem Museum der Welt mehr geben. "Wenn ich tot bin, können die damit machen, was sie wollen."

Der 80-Jährige, der als junger Mann einige Zeit Kunstgeschichte, Philosophie und Musiktheorie studierte, hat nach eigenen Angaben nie etwas mit deutschen Behörden zu tun gehabt. Er erhalte keine Rente und keine anderen staatlichen Leistungen, sei nie in seinem Leben krankenversichert gewesen. Seinen deutschen Pass habe er bis vor zwei Jahren regelmäßig im Konsulat in Salzburg verlängern lassen. Inzwischen sei das Dokument jedoch abgelaufen.

Gurlitt wandte sich dagegen, dass die Bilder aus seiner Wohnung öffentlich gezeigt werden. Nach Bekanntwerden des Falles wurden zunächst 25 Bilder in die Lost-Art-Datenbank eingestellt, darunter Werke von Marc Chagall, Otto Dix, Max Liebermann, Henri Matisse und Auguste Rodin. Der Ansturm auf die Datenbank, wo die Bilder in Briefmarkengröße zu sehen sind, überlastete den Server. Von der kommenden Woche an sollen auch die übrigen 590 Bilder, die im Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu sein, ins Internet gestellt werden. Gurlitt zeigte sich darüber entsetzt: "Was ist das für ein Staat, der mein Privateigentum zeigt?"

Zahlreiche Anfragen von Erben

Wie lange es dauert, bis die Herkunft aller Gurlitt-Bilder aufgeklärt ist, ist völlig offen. Mögliche zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit den Erben von Vorbesitzern könnten sich jahrelang hinziehen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat bereits zahlreiche Anfragen von Nachkommen jüdischer Verfolgter bekommen.

Die Behörde ermittelt gegen Gurlitt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Unterschlagung. Zuletzt hatte allerdings die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass der deutsche Fiskus möglicherweise nicht zuständig ist, weil Gurlitt seinen Hauptwohnsitz in Salzburg hat. Allerdings sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz, steuerlich relevant sei nicht der Wohnsitz, sondern der Lebensmittelpunkt "und für bestimmte Steuern nicht einmal der". "Die deutsche Ermittlungszuständigkeit im konkreten Fall beruht auf dem Verdacht, dass in Deutschland ein dem Steuergeheimnis unterliegender strafbarer Sachverhalt verwirklicht wurde", so Nemetz.

Quelle: ntv.de