Messerattacke in Dresdner GerichtHaftbefehl wegen Mordes
Erst am Tag nach der Bluttat am Dresdner Landgericht wird das ganze Ausmaß der Tragödie deutlich: : Die getötete Frau hinterlässt nicht nur einen dreijährigen Sohn, die 31-Jährige war zudem im dritten Monat schwanger.
Nach der Bluttat am Landgericht Dresden ist Haftbefehl wegen Mordes gegen den 28-jährigen Tatverdächtigen erlassen worden. Das Opfer - eine 31 Jahre alte Ägypterin - war am Mittwoch bei einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung mit 18 Messerstichen von dem Angeklagten niedergestreckt worden. Sie starb noch im Gerichtssaal. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte ein deutscher Staatsbürger russischer Herkunft. Der Ehemann der Getöteten wurde bei dem Gerangel lebensgefährlich verletzt. Außerdem erlitt der 32-Jährige eine Schusswunde, weil er irrtümlich für den Angreifer gehalten wurde.
Regelrecht niedergemetzelt
Mitten im Gerichtssaal hatte der Angeklagte die als Zeugin geladene Frau angegriffen und regelrecht niedergemetzelt. Kurz darauf starb sie vor den Augen ihres Mannes und ihres Sohnes. Das Kind wird jetzt betreut, der Ehemann liegt im Krankenhaus.
Mehr als 24 Stunden nach der schrecklichen Tat berichtete die Staatsanwaltschaft Dresden erstmals über Einzelheiten und präzisierte vorherige Angaben. Demnach spielten sich im Gerichtssaal innerhalb weniger Minuten dramatische Szenen ab. Unvermittelt griff der bislang nicht vorbestrafte Russland-Deutsche die Frau mit einem größeren Messer an. Ihr Ehemann wollte sie schützen.
Gerichtspersonal und zwei Bundespolizisten, die sich zufällig im Haus aufhielten, überwältigten den Täter und nahmen ihn fest. Dabei kam es zu einem verhängnisvollen Irrtum. Laut Staatsanwalt hielt einer der Beamten zunächst den Ehemann für den Angreifer und schoss ihm ins Bein. Diese Verletzung sei aber nicht für den lebensbedrohlichen Zustand des Mannes verantwortlich, hieß es. Auch der Pflichtverteidiger hatte versucht, den Angeklagten aufzuhalten.
Eher banaler Hintergrund
Hintergrund für das blutige Finale einer eher alltäglichen Verhandlung war ein Streit zwischen dem Angeklagten und der Zeugin im Sommer 2008 auf einem Spielplatz in Dresden. Die Ägypterin soll den Beschuldigten gebeten haben, für ihren Sohn einen Platz auf der Schaukel freizumachen und soll dafür mit Begriffen wie "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe" beschimpft worden sein. Die Frau hatte daraufhin Strafanzeige erstatttet.
Für die Beleidigungen wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt. Bei der Berufungsverhandlung wollte er nun einen Freispruch erreichen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft trat er bei der Hauptverhandlung im Amtsgericht diszipliniert auf, zeigte sich aber uneinsichtig. Warum er bei der Berufung ausrastete, ist bislang unklar.
Vor dem Haftrichter äußerte er sich bislang nicht zur vorgeworfenen Tat, hieß es. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Nach Angaben von Sachsens Polizeipräsident Bernd Merbitz wird unter anderem ein ausländerfeindlicher Hintergrund geprüft. "Es gibt Anzeichen dafür", sagte Merbitz in Dresden.
Debatte über Sicherheit
Nach der Bluttat ist nun in einigen Ländern eine Debatte über Pro und Contra von Sicherheitsmaßnahmen in Gerichten entbrannt. Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) warnte vor voreiligen Schritten. Dies bringe allenfalls "eine trügerische Sicherheit". Erst wenn die Fakten zum Hintergrund und der Persönlichkeit des Täters auf dem Tisch lägen, werde über mögliche Schlussfolgerungen beraten. Aus den Gerichten könnten aber "keine Hochsicherheitstrakte" gemacht werden. Das Dresdner Landgericht zog unmittelbar Konsequenzen: Am Tag nach der Tragödien gab es aus Angst vor Trittbrettfahrern eine Einlasskontrolle.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, sagte im ZDF, "jedes einzelne Gerichtsgebäude" müsse überprüft werden. Dann müsse entschieden werden, "welche Sicherheitsmaßnahmen geboten sind". Zur Einschätzung des Risikopotenzials seien im Vorfeld eines Prozesses auch entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung notwendig, sagte der Vorsitzende des Richterbundes. Dann könnte alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Eine generelle Kontrolle sei aber allein wegen der großen Zahl von Gerichten unmöglich.