Strafe zu hoch bemessen Hoeneß-Erpresser steht erneut vor Gericht
02.09.2015, 16:39 UhrDer Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Erpresser von Uli Hoeneß kassiert. Deshalb muss der Prozess nun neu verhandelt werden. Der Angeklagte kann auf ein milderes Urteil hoffen.
Der Prozess gegen den Erpresser von Uli Hoeneß ist vor dem Münchner Landgericht neu aufgerollt worden. Zu Beginn wurden frühere Urteile gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten verlesen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hatte das Landgericht diese Vorstrafen bei der Verurteilung im Dezember 2014 zu stark zulasten des Mannes bewertet. Die Strafe von drei Jahren und neun Monaten Haft sei zu hoch.
Daher muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts jetzt erneut mit dem Fall befassen. Der Angeklagte hatte gestanden, Uli Hoeneß vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. Im Mai 2014 schrieb er dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern und verurteilten Steuerhinterzieher einen Drohbrief und forderte 215.000 Euro. Andernfalls könne sich Hoeneß auf einen "unruhigen Haftverlauf" einstellen. Richter im neuen Verfahren ist Rupert Heindl, der auch den Prozess gegen Hoeneß im März 2014 geleitet hatte.
Hoeneß hatte die Drohung des Erpressers ernst genommen, aber nicht gezahlt: In einem Abfallbehälter im Münchner Stadtteil Sendling landete zwar wie gefordert eine rote Plastiktüte - aber drin waren nur Papierschnipsel statt Geld. Beim Abholen der vermeintlichen Beute schnappte die Polizeifalle zu. Der mit gut 300.000 Euro verschuldete Täter kam vor Gericht und gab alles zu. Bei Hoeneß entschuldigte er sich.
Schlüsselbein bei Zugriff gebrochen
Das Gericht wertete die Reue des Angeklagten zwar zu seinen Gunsten, doch schwerer wogen die vielen Vorstrafen des Mannes, darunter zwei Verurteilungen zu mehrjähriger Haft wegen Betrugs. Seine "erhebliche kriminelle Energie" hat der Sohn einer Lehrerin und eines Uni-Dozenten laut Landgericht auch bei der Erpressung bewiesen: Er zog Handschuhe an, bevor er den Brief in den Computer tippte, und speicherte das Schreiben nicht ab, "um ein späteres Auffinden zu vermeiden". Diese Gründe für das Strafmaß hielt der Bundesgerichtshof nicht für tragfähig.
Das Landgericht prüfte nun zunächst das Verhalten des 52-Jährigen im Strafvollzug und nahm den Gesundheitszustand des Diabetikers unter die Lupe. Ein Thema war auch der Schlüsselbeinbruch, den er erlitt, als er beim Zugriff der Polizei vom Fahrrad stürzte. Eine weitere Operation sei nötig, klagte der verhinderte Erpresser.
Quelle: ntv.de, mli/dpa