Nur für geladene Gäste Japaner kocht eigene Genitalien
18.09.2012, 14:09 UhrEin junger Japaner bezeichnet sich selbst als "asexuell", Sex lässt ihn kalt. Seine Genitalien findet er überflüssig und lässt sie operativ entfernen. Die hohen Kosten holt er sich wieder rein. Ein Gericht findet die Art und Weise seltsam und muss über den Umweg der "unzüchtigen Entblößung" gehen, um ihn anzuklagen.
Weil er seine eigenen Genitalien kochte und zahlreichen zahlenden Gästen eines Abendessens vorsetzte, muss sich ein Japaner vermutlich vor der Justiz verantworten. Der Fall des 23-Jährigen, der sich selbst als "asexuell" bezeichnet, und dreier Helfer sei an die Staatsanwaltschaft überwiesen worden, teilte die Polizei in Tokio mit. Dabei werde dem Mann jedoch nicht die kulinarische Aufbereitung seiner Genitalien vorgeworfen, sondern "unzüchtige Entblößung".
Der Mann, der nach eigenen Angaben als Zeichner arbeitet, hatte seine Aktion im Mai öffentlich angekündigt. Damit habe er auf " " aufmerksam machen wollen. Demnach habe ihm ein Chirurg im März die Genitalien abgetrennt, die zwei Monate lang eingefroren wurden und keimfrei gewesen seien. Laut einer Polizeisprecherin wurden sie dann Mitte Mai für 71 Gäste eines Musikclubs mit Pilzen und Petersilie zubereitet, die umgerechnet jeweils 200 Euro für ihr Essen zahlten.
Künstler sichert sich juristisch ab
Eine Polizeisprecherin erklärte, alle vier Verdächtigen hätten sich zu der Aktion im Tokioter Stadtteil Suginami bekannt. Die Behörden wurden tätig, nachdem der Bürgermeister von Suginami Beschwerde eingereicht hatte. Viele Bewohner hätten "Unbehagen" und "Sorge" zum Ausdruck gebracht, hatte Bürgermeister Ryo Tanaka erklärt.
Seine Aktion hatte der Maler mit hohen Arztkosten und mit dem Kampf um mehr Aufmerksamkeit für sexuelle Minderheiten begründet. Um sich juristisch abzusichern, hatte er nach eigenen Angaben sämtliche Vorschriften über verbotenen Organhandel, den Umgang mit Krankenhausmüll sowie zur Lebensmittelsicherheit berücksichtigt.
Bei einer Anklage und Verurteilung drohen den Verdächtigen bis zu zwei Jahre Gefängnis und möglicherweise eine Geldstrafe von jeweils bis zu 25.000 Euro.
Quelle: ntv.de, AFP