Pole scheitert in StraßburgKein Menschenrecht auf Scheidung

Die Ehe ist zerrüttet, der Mann hat bereits eine neue Partnerin. Aber heiraten kann er sie nicht, weil die erste Frau der Scheidung nicht zustimmt. Diesen Fall trägt ein Pole vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, erfolglos.
Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist ein Pole mit seinem Wunsch nach einer Scheidung gescheitert. Die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf Scheidung, entschieden die Straßburger Richter. Der Mann wollte die Ehe mit seiner Frau auflösen, um seine neue langjährige Partnerin, mit er auch eine gemeinsame Tochter hat, heiraten zu können.
Ein polnisches Gericht verweigerte ihm dies jedoch, obwohl es die Zerrüttung der Ehe festgestellt hatte. Die Noch-Frau stimmte der Scheidung nämlich nicht zu. Sie erklärte, ihn trotz seiner Untreue noch immer zu lieben und sich mit ihm versöhnen zu wollen. Für das Scheitern der Ehe sei allein der Mann verantwortlich, da er seine Frau betrogen habe, entschied die polnische Justiz und folgte damit den bestehenden Paragraphen im Eherecht des Landes. Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu, so ist diese "unzulässig, wenn sie von dem Ehegatten gefordert wird, der an der Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens allein schuld ist". Einzige Ausnahme: Die Weigerung verstößt gegen die Prinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens - der Ehepartner handelt also etwa aus Hass, Rache oder Ärger.
Die Mehrheit der Straßburger Richter sah weder den Schutz des Familienlebens noch das Recht auf Eheschließung durch diese Entscheidung verletzt. Die Menschenrechtskonvention verpflichtete die polnischen Behörden nicht, die Scheidung zu akzeptieren. Das polnische Scheidungsrecht könne als Schutz des schwächeren Partners gegen "die Machenschaften und Arglist der anderen Partei" betrachtet werden, so die Europa-Richter.
Schuldfrage ist altmodisch
Zeitgemäß ist das polnische Recht trotzdem wohl kaum noch. In Deutschland wurden entsprechende Formulierungen bereits in den 1970er Jahren getilgt. Der Juraprofessor für polnisches Privatrecht von der Universität Frankfurt (Oder), Arkadiusz Wudarski, sieht die Regelung, die weiter auf das Verschuldensprinzip abstelle, jedenfalls sehr kritisch: "Eigentlich unzumutbar für heutige Verhältnisse in der polnischen Gesellschaft", sagt er. Ähnliche Regelungen gebe es in Europa nur noch sehr selten. "Es ist ein Gesetz für extreme Fälle", sagt Kläger-Anwalt Wojciech Osak. "Wenn zum Beispiel einer der Ehepartner verlassen wird, weil er schwer erkrankt ist", zählt der Anwalt auf. Im Fall seines Mandanten seien die Bedingungen für eine Ablehnung der Scheidung aber nicht erfüllt gewesen. "Das Gericht hat übereifrig beschlossen."
Die strenge Auslegung des Scheidungsrechts - wenngleich bereits von 2009 - passt zur derzeit in Polen vorherrschenden Stimmung: Seit einem Rechtsruck im November 2015 regiert dort mit absoluter Mehrheit die Partei Recht und Gerechtigkeit PiS, die als Vertreter nationalkonservativer und katholischer Werte gilt.