12.02.2012 01:12 Uhr Frankfurt 00:12 Uhr London 19:12 Uhr New York 09:12 Uhr Tokio
Suche
Panorama

Sonntag, 22. August 2010

Alkohol-Kauf nachts verboten: Klage in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg befassen. Eine Tankstellenbesitzerin macht ihre Verluste dadurch geltend und sieht sich gegenüber der Konkurrenz benachteiligt.
Aus Baden-Württemberg kommt gutes Bier. Nachts kann man es dort aber nicht mehr kaufen.

Aus Baden-Württemberg kommt gutes Bier. Nachts kann man es dort aber nicht mehr kaufen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Eine Tankstellenpächterin aus Konstanz klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg. "Mit dem Spritverkauf allein können wir nicht existieren. Wir leben vom Shopverkauf", sagte die Pächterin den "Stuttgarter Nachrichten".

Seit März dürfen die Tankstellen im Südwesten zwischen 22.00 und 5.00 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Dieses bundesweit einzigartige Verbot habe hohe Umsatzeinbußen zur Folge, sagte die Konstanzerin, die vom Bundesverband der Tankstellen und Gewerblichen Autowäsche unterstützt wird. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe will nach Angaben des Blattes den Fall noch in diesem Jahr entscheiden.

Private Klage abgewiesen

Die Beschwerde eines Privatmanns, der sich in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt sah, hatte das Gericht im Juli verworfen. Das Verbot tangiere zwar die Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers, urteilte die 2. Kammer des Ersten Senats. Dies sei aber für das Gemeinwohl hinzunehmen, weil das Land mit dem Gesetz zunehmende Straftaten unter Alkoholeinfluss eindämmen und Gesundheitsgefahren vorbeugen wolle.

Der Tankstellenverband stellt dagegen laut "Stuttgarter Nachrichten" die wirtschaftliche Benachteiligung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt. "Das ist Wettbewerbsverzerrung", sagte Verbandsvertreter Karl-Friedrich Lihra mit Blick auf verkürzte Sperrzeiten in der Gastronomie.

dpa

Artikel versenden

Alkohol-Kauf nachts verboten: Klage in Karlsruhe

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.