Nach Sex mit Schülerin Lehrer muss nicht zahlen
31.10.2012, 16:54 Uhr
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In Deutschland ist Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab deren 14. Lebensjahr nicht mehr strafbar, wenn die Jugendlichen einwilligen und "einwilligungsfähig" sind. Von dieser umstrittenen Regelung profitiert ein Lehrer, der ein Verhältnis mit einer damals 14-Jährigen eingegangen war. Die Kultusminister laufen Sturm gegen das Gesetz.
Ein Vertretungslehrer muss wegen eines sexuellen Verhältnisses mit einer 14-jährigen Schülerin kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies die Klage der heute 20 Jahre alten Frau auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 32.000 Euro ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hätten nach Auffassung des Gerichts nicht vorgelegen.
Das Gericht berief sich unter anderem auf eine bundesweit beachtete Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, das den Lehrer im Dezember vergangenen Jahres vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen hatte. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass kein "Obhutsverhältnis" zwischen dem Vertretungslehrer und der Schülerin vorliege. Die Kultusminister der Länder beschlossen aufgrund dieser Entscheidung im März, die Regelungen zum Schutz von Schülern vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer verschärfen zu wollen.
Das Landgericht Koblenz wies die Klage nun nach Angaben der Sprecherin auch mit der Begründung zurück, dass kein rechtswidriges Verhalten vorliege. Die damals 14-Jährige habe eingewilligt und sei "einwilligungsfähig" gewesen. Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist ab deren 14. Lebensjahr nicht mehr strafbar. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist der Gerichtssprecherin zufolge eine Berufung möglich.
Quelle: ntv.de, dpa