Panorama

Rechtsextremer Schornsteinfeger"Muss nicht verfassungstreu sein"

29.04.2010, 17:45 Uhr

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Halle muss ein Schornsteinfeger nicht zwingend verfassungstreu sein. Der für die NPD im Kreistag sitzende Mann darf damit weiter sein Amt als Bezirksschornsteigfegermeister ausüben.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Allein wegen seiner rechtsextremen Gesinnung darf einem Bezirksschornsteinfegermeister nicht die Arbeit untersagt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Halle hervor.

Es stellte fest, dass der Mann seine beruflichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllte. Seine politische Gesinnung habe sich nicht auf die Erfüllung seiner beruflichen Pflichten ausgewirkt. Der 52-Jährige habe seine Tätigkeit nicht dazu genutzt, seine politische Überzeugung zu vertreten. Der Mann aus Laucha sitzt für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises, ist aber nicht deren Mitglied.

Das Gericht wies in dem Urteil darauf hin, dass es in Deutschland keine gesetzliche Regelung gibt, "die Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfassungstreue zwingt." Es gebe noch kein Urteil zu dieser Rechtsfrage, ob ein Bezirksschornsteinfegermeister verfassungstreu sei müsse bis ins Private. Das Verwaltungsgericht gab mit dem Urteil der Klage des Mannes gegen das Landesverwaltungsamt Halle statt. Die Behörde wollte ihm wegen seiner politischen Einstellung sowie seiner Teilnahme an rechtsextremen Gedenkfeiern seinen Kehrbezirk und damit seine Arbeit als bestellter Bezirksschornsteinfegermeister in Laucha entziehen.

Revision wird folgen

Das Landesverwaltungsamt teilte mit, dass es eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht und damit eine grundsätzliche Entscheidung anstrebt. Bei einem Bezirksschornsteinfegermeister handele es sich nicht um einen schlichten Handwerker, er habe eine besondere Berufsstellung, weil er ein öffentliches Amt ausübe. "Zur persönlichen Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters gehört nicht nur, wie er sich gegenüber Kunden verhält, sondern auch seine innere Einstellung zum Amt und damit seine Verfassungstreue", argumentierte die Behörde.

Der Anwalt des Mannes sagte, sein Mandant sei verfassungstreu und habe sich zu keinem Zeitpunkt bei der Ausübung seines Berufs über seine politische Tätigkeit geäußert.

Quelle: dpa