Panorama

Liebhaber vor Gericht Rätselhafter Tod beim Sex

Tötete der Liebhaber seine Freundin beim Schäferstündchen? Dieser Vorwurf gegen einen 61-Jährigen beschäftigt Polizei und Justiz seit vier Jahren. Nun muss sich der Mann wieder vor dem Bundesgerichtshof verantworten - nachdem er neulich erst freigesprochen wurde.

Was die Liebhaber genau im Bett anstellten, ist ungewiss.

Was die Liebhaber genau im Bett anstellten, ist ungewiss.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das heimliche Sexspiel endete mit einer Leiche und vielen offenen Fragen: Erneut muss sich ein 61 Jahre alter Mann vor Gericht für den Tod seiner damaligen Geliebten verantworten. Nachdem er kürzlich freigesprochen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das gab das Landgericht in Cottbus bekannt, nachdem es bereits zwei Mal über den Fall entschied. Nun geht das Verfahren zum zweiten Mal an den Bundesgerichtshof.

Ob der Tod der 53-Jährigen ein Unfall oder böse Absicht des Mannes war, verhandelten Richter schon mehrfach: In einem ersten Verfahren im Jahr 2010 war der Imbissbetreiber wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hielten es für erwiesen, dass er die Frau beim Sex mit einem Gegenstand schwer verletzt und dann mit einer Decke erstickt hatte. Er soll durchgedreht sein, nachdem ihn seine Geliebte mit einer Bemerkung gekränkt hatte.

Gegen dieses Urteil wehrte sich der Mann erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter kamen dann in einem zweiten Verfahren in Cottbus zu dem Schluss, dass dem Mann keine Schuld nachzuweisen sei. Grundlage war ein neues medizinisches Gutachten, demzufolge die 53-jährige Frau nach einer unbeabsichtigten Verletzung beim Sex an einer Lungenembolie gestorben war. Nun dreht die Staatsanwaltschaft erneut den Spieß um und spielt den Ball damit wieder zum Bundesgerichtshof.

Quelle: ntv.de, jtw/dpa

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