Panorama

"Zum Verrecken verurteilt"Sechs Monate Haft für Rösner

11.08.2009, 18:39 Uhr

Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner ist wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten Haft verurteilt worden.

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(Foto: dpa)

Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner ist wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Damit verschiebt sich die mögliche Entlassung eines der bekanntesten deutschen Schwerverbrecher, der auf seiner Flucht vor 21 Jahren zwei Jugendliche erschossen hat, weiter nach hinten.

Die Justiz hatte als frühesten Prüfungstermin für seine lebenslange Haftstrafe ursprünglich den 26. Februar 2016 festgelegt. Daran könnte sich allerdings die Sicherungsverwahrung anschließen. Rösner, der bereits seit 1988 im Gefängnis sitzt, sagte den Richtern wörtlich: "Glauben Sie ernsthaft, dass mich so eine Strafe beeindruckt? Das geht mir auf Deutsch gesagt am Arsch vorbei." Und das sei nicht "rotzfrech" gemeint, sondern "Tatsache". "Ich bin zum Verrecken verurteilt."

Rösner war im März bei einer unangemeldeten Kontrolle überrascht worden. Es war 22 Uhr, als seine Zellentür plötzlich aufflog. Der 52-Jährige war gerade dabei, sieben Gramm Heroin in kleine Glasfläschchen umzufüllen. Rösner will die Drogen während der Freistunde von einem Mitgefangenen erhalten haben. "Ich sollte das Heroin portionieren und über Nacht bunkern." Dafür habe er sich im Gegenzug bedienen dürfen.

"Kein rechtsfreier Raum im Gefängnis"

Verteidiger August Vordemberge hatte zuvor vergeblich versucht, die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen. Immerhin sei Rösner 1991 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden und habe noch viele Jahre Gefängnis vor sich. Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch war zu einer Einstellung des Drogenverfahrens allerdings nicht bereit. "Es gibt im Gefängnis keinen rechtsfreien Raum, sonst würden zu höchsten Strafen verurteilte Rechtsbrecher machen können, was sie wollten", sagte der Ankläger im Prozess.

Das neue Strafverfahren gegen Rösner fand unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Der 52-Jährige wurde von Spezialeinsatzkräften der Polizei ins Gericht gebracht. Seine Bewacher waren mit Sturmhauben maskiert, trugen Waffen und schusssichere Westen.

Rösner hatte im August 1988 zusammen mit Dieter Degowski eine Bankfiliale in Gladbeck überfallen und Geiseln genommen. Bei ihrer von zahlreichen Medienvertretern begleiteten Flucht wurden ein 15-jähriger Junge und ein 18-jähriges Mädchen erschossen.

Quelle: dpa