Panorama

Sextäter in Sicherheitsverwahrung Verteidiger beklagt Befangenheit

Der Angeklagte (r.) steht  im Gerichtssaal des Landgerichts in Regensburg neben seinem Verteidiger Adam Ahmed.

Der Angeklagte (r.) steht im Gerichtssaal des Landgerichts in Regensburg neben seinem Verteidiger Adam Ahmed.

(Foto: dpa)

Ein Sexualmörder hat seine Haftstrafe abgesessen und kommt nachträglich in Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht bewertet dies als verfassungswidrig. Nun muss ein Gericht klären, ob der Mann weiterhin gefährlich ist. Der Anwalt klagt: Die Richtern haben ihr Urteil bereits getroffen.

Der Regensburger Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualmörders ist nach einem Befangenheitsantrag vertagt worden. Der Verteidiger des 33-Jährigen hatte argumentiert, die Kammer wolle seinen Mandanten unter allen Umständen in Haft halten. Das Gericht zog sich zunächst zur Beratung zurück und verschob das Verfahren schließlich auf kommenden Montag.

Mehr als 14 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin im bayrischen Kelheim muss das Landgericht Regensburg nun prüfen, ob der Täter weiter gefährlich für die Bevölkerung ist. Das Verfahren sei trotz der Dringlichkeit des Falles immer wieder verzögert worden, kritisierte der Verteidiger. Sein Mandant habe kein Vertrauen mehr in die Fairness der drei Richter.

Verteidiger bemängelt Auswahl der Sachverständigen

Die Hauptverhandlung erfolge demnach nur zum Schein, die Richter hätten ihr Urteil eigentlich schon getroffen. Der Anwalt kritisierte, dass einer der Beisitzenden Richter als Pressesprecher mit Medien über den Fall gesprochen habe. Zudem bemängelte er die Auswahl der Sachverständigen. Auch fehle ein wichtiges Gutachten.

Der damals 19 Jahre alte Täter hatte die Frau in einem Waldgebiet überfallen, erwürgt und ihr die Kleider vom Leib gerissen. 1999 wurde er zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt, die Strafe saß er bis zum letzten Tag ab. Dennoch kam er nicht frei: Im Jahr 2009 ordnete das Regensburger Landgericht die nachträgliche Verwahrung des Mannes an, da er nach wie vor als gefährlich eingestuft wurde.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sicherungsverwahrung im Mai für verfassungswidrig. Vier Straftäter hatten in Karlsruhe geklagt, darunter der Sexualmörder. Er war der bundesweit erste Jugendstraftäter, bei dem die Verwahrung zum Schutz der Bürger angeordnet wurde.

Quelle: ntv.de, dpa

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