Politik

Brennelementesteuer nicht zulässigAKW-Betreiber bekommen Milliarden zurück

14.04.2014, 18:14 Uhr
3hz51918-jpg3298964962110877167
Während der jährlichen Revision am geöffneten Reaktordruckbehälter des Atomkraftwerk Isar 2 nahe Essenbach. (Foto: dpa)

Die Brennelementesteuer ist umstritten. Kraftwerksbetreiber klagen dagegen. Bis endgültige Urteile fallen, müssen sie die Steuer nicht entrichten - und bekommen vorläufig sogar ihr Geld zurück.

Mehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurückerstattet. Das Finanzgericht Hamburg gab Anträgen von fünf Energieversorgern statt und verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe der 4. Senat aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen, so die Kammer. Die Versorger begrüßten die Entscheidung. Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland umstritten.

Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken - darunter RWE und Eon - haben beim Hamburger Gericht gegen das Gesetz geklagt. Das Hamburger Finanzgericht hat bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und den europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Sie sollen klären, ob die Steuer verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Steuer mit europäischem Recht vereinbar ist. Da der Hamburger Senat über die Betreiber-Klagen nicht vor einem Urteil der höchsten Instanzen entscheiden kann, beantragten die Unternehmen vorläufigen Rechtsschutz. Damit wollten sie nach Angaben des Gerichts von der Steuerzahlung einstweilig befreit werden beziehungsweise die Rückzahlung erreichen. "Mit Erfolg", teilte das Gericht mit.

Dem Bund fehlte die Kompetenz

Die Hamburger Richter sind der Auffassung, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende Verbrauchssteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. "Außerdem spreche einiges dafür, dass die Kernbrennstoffsteuer europarechtswidrig ist", teilte das Gericht mit.

Die Energiekonzerne RWE und Eon sehen sich durch die Hamburger Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie sprachen von einer verfassungswidrigen Kernbrennstoffsteuer, die nicht europarechtskonform sei. Rund 400 Millionen Euro Steuerlast seien RWE zuzurechnen, teilte das Unternehmen in Essen mit. Auf Eon entfallen rund 1,7 Milliarden Euro.

Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen. Im Zuge der Energiewende sind von ehemals 17 Atommeilern heute noch 9 in Betrieb.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa