Politik

Gesundheits-KompromissBelastungen für alle

22.08.2003, 05:58 Uhr

Der von Regierung und Union gefundene Kompromiss für eine Gesundheitsreform belastet Versicherte und Patienten nach Angaben von Gesundheitsministerin Schmidt nicht einseitig.

Der von Regierung und Union in der Nacht gefundene Kompromiss für eine Gesundheitsreform ist nach Angaben von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) bei den Be- und Entlastungen ausgewogen. Die Reformen würden zu keinen einseitigen Belastungen der Versicherten und Patienten führen, sagte Schmidt in Berlin.

Auch Pharmahersteller, Großhändler und Apotheken würden entsprechend belastet. "Niemand wird überfordert", sagte Schmidt und verwies auf "wirkliche soziale Komponenten". Der Entwurf für ein Reformgesetz stelle die Weichen für eine umfassende Strukturerneuerung des deutschen Gesundheitswesens. Es würden Schritte zur spürbaren Senkung des Beitragssatzes eingeleitet, sagte Schmidt. Zugleich würden die geplanten Zuzahlungen von Versicherten und Patienten begrenzt.

Der Verhandlungsführer der Union, Horst Seehofer (CSU), erklärte, er sehe keine Hürden mehr für eine rasche Umsetzung der Reform. Die Union habe alle Ziele bei den Verhandlungen durchsetzen können. Auch seehofer hob hervor, die Lasten würden gerecht verteilt.

Zahnersatz fair versichern

Die Regelung zum Zahnersatz, den Versicherte von 2005 an selbst absichern müssen, gewährleiste fairen Wettbewerb von gesetzlichen mit privaten Versicherern. In der gesetzlichen Krankenversicherung werde dafür ein eigenständiger Zweig eingeführt und ein fester Betrag erhoben. Dieser könnte bei 6 Euro pro Monat liegen. Versicherte könnten aber auch eine Privatpolice abschließen, wenn diese einen Mindestschutz wie bei den Gesetzlichen biete.

Beide Seiten hatten auch vereinbart, dass die Versicherten das Krankengeld bereits ab 1. Januar 2006 - und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant - allein finanzieren. Man wolle den Faktor Arbeit früher entlasten, begründete Schmidt das Vorziehen. Der Sonderbeitrag für das Krankengeld betrage 0,6 Beitragspunkte.

Bundestags-Termin: 11. September

Die Gesundheitsreform soll im kommenden Jahr eine Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit durchschnittlich 14,3 auf 13,6 Prozent ermöglichen. Unter anderem werden die Zuzahlungen für Patienten deutlich angehoben.

Versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld werden aus der GKV herausgenommen und durch eine Erhöhung der Tabaksteuer finanziert. Die rot-grüne Koalition ist bei der Reform auf die Zustimmung des von der Union dominierten Bundesrates angewiesen.

Die FDP nahm aus Protest gegen die Vorlage des Ministeriums nicht mehr an der Konsensrunde teil und will das Reformpaket im Bundestag ablehnen. Der Entwurf von SPD und Union könnte am 11. September im Bundestag beraten werden.