Politik

Beschluss des BundestagsDas sind die Eckpunkte der EEG-Reform

27.06.2014, 15:17 Uhr
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Die EEG-Reform ist beschlossene Sache. (Foto: picture alliance / dpa)

Der Bundestag verabschiedet die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Damit wird an zahlreichen Stellschrauben der Energiewende gedreht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Der Bundestag verabschiedet die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Damit wird an zahlreichen Stellschrauben der Energiewende gedreht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ausbau und Förderung für Erneuerbare Energien

Beides wird reduziert. Bei Windkraftanlagen an Land sollen künftig nur noch 2,5 Gigawatt Leistung jährlich hinzukommen. Der gleiche Wert gilt für Solaranlagen. Für Windkraftanlagen auf See gilt ein Ausbauziel von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030. Bei Strom aus Biomasse soll es nur noch einen Zuwachs um 100 Megawatt jährlich geben.

Die Förderzahlungen an Erzeuger von Ökostrom sinken, teils jährlich, teils vierteljährlich. Ziel ist es, die durchschnittliche Vergütung von derzeit 17 Cent auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu reduzieren. Zudem soll ab 2017 das bisherige Fördersystem von einem Ausschreibungsmodell abgelöst werden. Als erstes wird dies mit Solaranlagen ausprobiert.

Industrierabatte

Hier wurden Änderungen insbesondere wegen Einwänden der EU-Kommission nötig. Die Verhandlungen zwischen Berlin und Brüssel zogen sich über Monate hin. Ergebnis sind unter anderem zwei Listen von Branchen, deren Unternehmen von der EEG-Umlage entlastet werden können.

Eine Firma der einen Liste kann entlastet werden, wenn der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung mindestens 16 Prozent (ab 2016: mindestens 17 Prozent) beträgt. Bei der zweiten Liste müssen es mindestens 20 Prozent sein. Die privilegierten Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen, es gilt aber eine Begrenzung, die sich aus dem Verhältnis zur Bruttowertschöpfung berechnet. Zusätzlich wurden Übergangs- und Härtefallregelungen festgelegt.

Bahn

Hier werden kleinere Unternehmen besser gestellt, dafür steigt insgesamt aber die Belastung. Künftig können Bahngesellschaften ab einem Verbrauch von zwei statt wie bisher zehn Gigawattstunden Rabatt bekommen. Sie müssen dann lediglich 20 Prozent der regulären EEG-Umlage zahlen.

Eigenstrom

Bei diesem Punkt gab es noch vor wenigen Tagen die letzten Änderungen, ebenfalls wegen Bedenken der EU-Kommission. Für alle neuen Eigenversorger mit Strom gilt demnach, dass sie bis Ende 2015 zunächst 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent und ab 2017 schließlich 40 Prozent der regulären EEG-Umlage zahlen. Kleinere Anlagen sind nicht betroffen. Für bereits bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz, so dass für sie weiter keine EEG-Umlage fällig wird.

Direktvermarktung

Bisher können Ökostrom-Produzenten sich entscheiden, ob sie ihre Energie zu einem festen Preis an den örtlichen Stromanbieter verkaufen oder sie direkt vermarkten. Künftig werden Betreiber von größeren Neuanlagen zur Direktvermarktung verpflichtet. Die Umstellung erfolgt schrittweise.

Quelle: ntv.de, Christina Neuhaus, AFP