Reform des Datenschutzes EU will "Recht auf Vergessen"
24.07.2012, 12:46 Uhr
		                      Facebook-Nutzer sollen ein Anrecht auf das Löschen ihrer Daten erhalten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Europäische Union überarbeitet ihre Datenschutz-Vorgaben. Zum Beispiel will sie vorschreiben, dass Nutzer ein Recht darauf haben, dass Unternehmen wie Facebook ihre Daten löschen. Deutschland drängt darauf, dass die neue Richtline nur das Mindestmaß des Datenschutzes vorschreibt, über das einzelne Länder hinausgehen dürfen.
Bei der Reform der EU-Datenschutzregeln verlangt die Bundesregierung, dass sich jedes Land schärfere Regeln als die der EU geben darf. "Deutschland will sein höheres Datenschutzniveau bewahren", sagte ein Diplomat am Rande des Justizministertreffens auf Zypern.
So will Berlin bei der Speicherung und Weitergabe von Daten im Sozialbereich über den von der EU vorgeschriebenen Datenschutz hinausgehen. Zu solchen Daten gehören etwa die Nummer der Renten- oder Krankenversicherung sowie die Zahl der Kinder. Zuletzt hatte der Bundestag mit einem Gesetz zur Aufweichung des Datenschutzes im neuen Meldegesetz für Aufregung gesorgt.
Die EU-Staaten ringen seit Monaten um neue Datenschutzvorgaben. Derzeit gelten in Europa Regeln aus dem Jahr 1995, die die Länder unterschiedlich umsetzen. Die neuen Vorschläge sollen 2014 in Kraft treten. Die Regeln gelten für Unternehmen, Polizei und andere Behörden.
Bei sozialen Netzwerken wie Facebook will die EU-Kommission den Bürgern ein "Recht auf Vergessen" einräumen. Das heißt, Unternehmen müssten Daten in Zukunft auf Wunsch ihrer Nutzer wieder löschen. Bei Unternehmen müssten Kunden die Zustimmung zur Datenverarbeitung ausdrücklich erteilen.
Deutschland befürchtet in der EU sinkende Standards. Bei dem Treffen waren sich die Minister einig, dass die Datenschutzreform bald kommen soll und die Länder Flexibilität erhalten. Aus Kreisen der EU-Kommission verlautete, dass dies rechtlich möglich wäre. Umstritten ist aber noch, welche Rechte die EU-Kommission bekommen soll und welche Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen gelten.
Quelle: ntv.de, dpa