Politik

Extra-Sanktionen für unter 25-Jährige Entschärfte Hartz-IV-Regeln wohl vom Tisch

Jungen Hartz-IV-Empfängern drohen schnell empfindliche Strafen, wenn sie die Regeln brechen.

Jungen Hartz-IV-Empfängern drohen schnell empfindliche Strafen, wenn sie die Regeln brechen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Für junge Hartz-IV-Empfänger gelten besonders strenge Regeln. Wer zum Beispiel einen Job ablehnt, dem kann sofort die Unterstützung gestrichen werden. Anders als zunächst angenommen, ist nun offenbar keine Lockerung mehr geplant - dafür einige neue Regeln.

Die für unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger besonders strengen Sanktionen im Falle von Regelverstößen sollen nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" nun doch nicht gelockert werden. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Darin geht es um eine Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dafür plädiert, die Ausnahmeregeln für unter 25-Jährige aufzuheben. Das Arbeitsministerium wollte diesen Vorschlag zunächst umsetzen – auch mit dem Argument, dass junge Langzeitarbeitslose dann auf Grund solcher Sanktionen nicht mehr auf der Straße landen könnten. Nun ist dem SZ-Bericht zufolge davon in dem Entwurf keine Rede mehr. Vielmehr habe sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine Lockerung der Sanktionen vehement ab.

Bisher dürfen die Jobvermittler bei unter 25-Jährigen schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen - zum Beispiel wenn sie Termine im Jobcenter versäumen oder Jobs ablehnen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, zudem sind sie weniger streng.

Freibetrag für Kapitalerträge

Ziel des Gesetzes sei es, "dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten" und die Arbeit für die Mitarbeiter in den Jobcentern einfacher werde, heißt es in dem Entwurf.

So sollen die Jobcenter künftig, so weit wie möglich, nur noch einmal im Jahr statt alle sechs Monate einen Hartz-IV-Bescheid verschicken. Auch viele andere Details wolle das Arbeitsministerium ändern. So sollen Hartz-IV-Empfänger einen Freibetrag für Kapitalerträge bekommen. "Durch die Vereinfachungen im Leistungsrecht werden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern", zitiert das Blatt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, bezeichnete die geplanten Rechtsänderungen dagegen als "eine vertane Chance". Sie wies darauf hin, dass die Bundesregierung selbst nur mit einer Entlastung der Jobcenter in Höhe von 39 Millionen Euro rechne. Angesichts eines gesamten Verwaltungskostenaufwands von 4,8 Milliarden Euro pro Jahr sei "dies mehr als dürftig. So werden keine Kapazitäten im System freigesetzt, um die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen zu verbessern", sagte sie.

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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