Lubna Ahmed el Hussein geht lieber ins Gefängnis, als die Geldstrafe zu bezahlen.
(Foto: REUTERS)
Montag, 07. September 2009
Im Sudan Hose getragen: Frau geht ins Gefängnis
Für das Recht auf das Tragen einer Hose in der Öffentlichkeit ist eine Journalistin im Sudan ins Gefängnis gegangen. Die Justizbehörden sahen zwar von der Verhängung einer Prügelstrafe gegen die Angeklagte Lubna Ahmed el Hussein ab, verurteilten sie aber zu einer Geldstrafe von 500 sudanesischen Pfund (rund 140 Euro), wie Prozessbeobachter sagten. Hussein weigerte sich zu zahlen und trat daher eine Haftstrafe an.
Das Gericht hätte Hussein nach islamischem Recht auch wegen ungebührlichen Verhaltens in der Öffentlichkeit zu bis zu 40 Peitschenhieben verurteilen können. Stattdessen verhängte es die Geldstrafe.
Hussein sagte der Nachrichtenagentur AFP telefonisch, sie werde die Geldstrafe nicht zahlen und wolle "lieber ins Gefängnis gehen". Dem Urteil zufolge muss sie mit insgesamt einem Monat Haft rechnen.
Ein Anwalt Husseins sagte, seine Mandantin sei ins Frauengefängnis der Stadt Omdurman in der Nähe von Khartum gebracht worden. Die Information wurde von mehreren Seiten bestätigt. Damit war die Strategie der Anwälte offenbar fehlgeschlagen, Hussein davon zu überzeugen, die Geldstrafe zu zahlen.
Hussein war Anfang Juli mit zwölf weiteren Frauen in Hosen festgenommen worden. Während zehn Frauen, darunter auch Christinnen, direkt von der Polizei ausgepeitscht wurden, focht die Journalistin die Vorwürfe an und machte den Fall damit öffentlich. Ein unter Staatschef Omar el Baschir eingeführter Passus im sudanesischen Strafrecht sieht bis zu 50 Peitschenhiebe für "unschickliches" Verhalten in der Öffentlichkeit vor. Zwar werden Frauen in Hosen auch im Sudan toleriert, es obliegt aber den Behörden, zwischen schicklichen Beinkleidern und solchen zu unterscheiden, die den weiblichen Körper angeblich nicht ausreichend kaschieren.
AFP
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