Bald im Fünf-Jahres-RhythmusHamburger wählen ab 16

Auch Minderjährige dürfen bald in Hamburg ihre Stimme abgeben, wenn es um die Neubesetzung der Bürgerschaft geht. Gewählt wird dann nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle fünf Jahre.
Die Hamburger wählen ihr Landesparlament künftig alle fünf statt wie bislang alle vier Jahre. Die Abgeordneten der Bürgerschaft stimmten in zweiter Lesung mit der benötigten Zweidrittelmehrheit für eine Verlängerung der Wahlperiode. Somit wählt nur noch Bremen im Vier-Jahres-Rhythmus – in allen anderen Bundesländern dauert die Legislaturperiode fünf Jahre. Die Hamburger werden nach der nächsten Bürgerschaftswahl 2015 erst wieder 2020 zur Stimmabgabe aufgerufen.
Beschlossen wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei auch die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren. Als drittes Bundesland nach Bremen und Brandenburg lässt der Stadtstaat künftig bereits 16-Jährige über die Zusammensetzung seines Landesparlaments entscheiden. Zudem können Jugendliche in Hamburg auch auf kommunaler Ebene nun ihre Stimme abgeben.