Samstag, 31. Juli 2010
Gutscheine und mehr Geld: Hartz-IV-Empfänger können hoffen
Hartz-IV-Empfänger können offenbar künftig mit mehr Leistungen rechnen. Einem Medienbericht zufolge sollen die Sätze steigen, Kinder zusätzliche Bildungsgutscheine erhalten. Ein entsprechendes Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
Von der Leyen will für Kinder Gutscheine verteilen.
(Foto: dpa)
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant einem Medienbericht zufolge weitreichende Korrekturen bei den Hartz-IV-Leistungen. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, werden die Sätze infolge einer Neuberechnung steigen. Haushalte mit Kindern sollten allerdings möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine, die an bestimmte Zwecke gebunden sind, etwa Sport- und Freizeitangebote. Das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen solle künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden.
Das Sozialministerium wollte sich nicht zu Details des Berichts äußern. "Es gibt bis dato keine Festlegungen", sagte ein Sprecher.
Keine Koppelung mehr an Renten
Berechnungen zeigen: 359 Euro sind zu wenig.
(Foto: picture alliance / dpa)
Dem Bericht zufolge soll auch die bisherige Kopplung der Höhe der Bezüge an die Rentenentwicklung aufgegeben werden. Das Ministerium gehe davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze dadurch künftig stärker steigen werden als die Renten, heißt es im "Spiegel". Wie sich die Hartz-IV-Bezüge weiterentwickeln, solle nach den Plänen des Sozialministeriums je zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation abhängen.
Mit dem Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen müsste und das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, will von der Leyen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Richter hatten im Februar eine Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze gefordert. Sie trugen der Regierung auf, die Hartz-IV-Regelleistungen neu zu berechnen und auch den Bildungsbedarf der Kinder zu berücksichtigen. Von der Leyen hatte bereits erklärt, Kindern könne man über Sachleistungen und Gutscheine helfen.
Wie der "Spiegel" weiter berichtet, zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Die von der Bundesregierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt deuten demnach darauf hin, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsste.
ghö/AFP/rts
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