Politik

Konsequenz aus NSU-MordenHass soll stärker bestraft werden

25.04.2014, 15:03 Uhr
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Nazi-Demonstration in Schneeberg: Straftaten aus rassistischen Motiven sollen stärker bestraft werden. (Foto: imago stock&people)

Macht es einen Unterschied, ob ein Mensch aus Hass und Rassismus getötet wird, oder aus anderen Mord-Motiven? Der Justizminister sieht das so und will Motivationen von Straftaten beim Strafmaß stärker berücksichtigen. Linke und Grüne kritisieren.

Bundesjustizminister Heiko Maas will als Konsequenz aus der Mordserie des rechtsextremen NSU Hasskriminalität stärker bestrafen, stößt damit aber auf Widerspruch bei Opposition und Juristen. Nach dem Willen von Maas soll bei der Strafzumessung künftig auch eine Rolle spielen, ob der Täter "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Ziele verfolgt, wie es in seinem Gesetzentwurf heißt.

Vor allem der Begriff "menschenverachtend" sei Auslegungssache, kritisierte die Rechtsexpertin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, im Gespräch mit der ARD. Jeder könne darunter etwas anderes verstehen. "Ich halte es beispielsweise auch für menschenverachtend, wenn aus homophoben oder antisemitischen Gründen Straftaten begangen werden oder die Straftaten sich zum Beispiel gegen Obdachlose richten". Ob dies aber die Richter auch so sehen, bleibe völlig offen.

Grüne: "völlig nutzlos"

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Justizminister Heiko Maas. (Foto: imago/Becker&Bredel)

Stefan König vom Deutschen Anwaltverein sprach von "Schaufenstergesetzgebung". Strafzumessung sei "eine der wichtigsten und schwierigsten Aufgaben des Strafrichters, wenn er einen Angeklagten für schuldig hält", sagte der Jurist dem ARD-Hauptstadtstudio. "Sie muss von jedem Schematismus frei sein."

Zuvor hatte auch der Grünen-Innenexperte Volker Beck das Gesetzesvorhaben als "bloße Symbolik" kritisiert. "Eine stärkere Berücksichtigung der Tatmotive beim Strafmaß klingt zwar schön, ist aber völlig nutzlos, wenn bereits bei der Erfassung die menschenfeindliche Motivation unerkannt bleibt", erklärte er. Dafür müssten die polizeiliche Erfassung und die Strafverfolgung von Hasskriminalität verbessert werden.

Maas sagte der "Süddeutschen Zeitung", durch die Änderung wolle er die Ermittlungsbehörden frühzeitig für solche Motive sensibilisieren. Sie sollten diese bereits bei Ermittlungen besonders im Blick haben.

Generalbundesanwalt wird wichtiger

Mit der geplanten Strafrechtsreform setzt Maas die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode um. Dazu gehört auch das Vorhaben, die Stellung des Generalbundesanwaltes zu stärken. Ermittlungen mit möglichem Staatsschutz-Hintergrund soll dieser künftig schneller übernehmen können.

Die Staatsanwaltschaften der Länder sollen verpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft alle Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen. Für eine Übernahme durch die Karlsruher Behörde genüge es, "dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen gegeben sind", heißt es dazu in dem Entwurf von Maas.

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) soll innerhalb mehrerer Jahre bundesweit zehn Menschen getötet haben, die meisten von ihnen hatten einen Migrationshintergrund. Die einzige Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe, steht derzeit in München vor Gericht. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss hatte sich mit Ermittlungspannen bei der Verfolgung der Taten beschäftigt.

Quelle: ntv.de, che/AFP/dpa