Gutachten beim EuGHKippt das Blutspendeverbot für Schwule?

In Deutschland und anderen europäischen Staaten dürfen Homosexuelle kein Blut spenden. Denn sie sind deutlich häufiger mit dem HI-Virus infiziert. Das Verbot steht auf der Kippe.
Der "Blut-Skandal" löste alles aus. Im Jahr 1993 wurde bekannt, dass Medikamente auf Basis von Blutspenden HIV-verseucht waren. Mehrere Hundert Menschen in Deutschland starben. Die Politik musste reagieren. Und sie reagierte mit einem Transfusionsgesetz, das in Verbindung mit Vorschriften der Bundesärztekammer bestimmte Menschen von Blutspenden ausschließt. Verboten sind neben Spenden von Prostituierten und Drogenabhängigen seither auch Spenden von Homosexuellen. Doch nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist es fraglich, ob dieses Verbot noch lange Bestand haben kann.
Der Generalanwalt des Gerichts, Paolo Mengozzi, kommt zu dem Schluss, dass eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern für sich allein kein Verhalten darstellt, das einen dauerhaften Ausschluss von Blutspenden rechtfertigen würde. Und in der Regel folgt das Gericht mit seinem Urteil dem Gutachten seines Generalanwalts. Ein schwieriger Abwägungsprozess scheint sich zugunsten der Rechte von Schwulen zu wenden.
Es gibt durchaus Gründe dafür, Schwule von Spenden auszuschließen. Die Infektionskrankheit tritt bei ihnen besonders häufig auf. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts leben in Deutschland 78.000 HIV-Infizierte. Davon sind 51.000 schwul. Das Risiko für Neuinfektionen ist bei Homosexuellen zudem rund 100-fach höher als bei Heterosexuellen. Statistisch betrachtet besteht bei schwulen Spendern ein erhöhtes Risiko.
Zwar wird gespendetes Blut stets untersucht, bevor es in Medikamenten eingesetzt wird oder einem Menschen nach starken Blutverlust injiziert wird. Doch HI-Viren sind erst nach vier bis sechs Wochen nachweisbar.
Menschenrechtler und Schwulenaktivisten protestieren trotzdem schon lange gegen diese Regelung. Und auch sie haben Gründe. Denn das Verbot ist in höchstem Maße generalisierend. Entscheidend für die höhere Infektionsrate bei Schwulen ist schließlich nicht die Homosexualität an sich, sondern bestimmte Sexualpraktiken, ein bestimmtes Sexualverhalten (häufig wechselnde Partner) und die Frage, wie konsequent Kondome zum Einsatz kommen.
Italien macht es vor
Grundlage für das Gutachten des Generalanwalts des EuGH ist eine Klage eines Franzosen gegen die EU-Richtlinie 2004/33, die sich argumentativ stark mit der deutschen Regelung deckt. Und der Generalanwalt folgt weitgehend den Einwänden der Aktivisten. Er spricht von einer "offenkundig indirekten Diskriminierung".
Was bedeutet das? Haben die Rechte von Schwulen jetzt Vorrang vor der Sicherheit der Allgemeinheit? Bei einem oberflächlichen Blick auf das Gutachten entsteht dieser Eindruck. Doch so ist es nicht. Vielmehr fordert der Generalanwalt dazu auf zu prüfen, ob die Sicherheit der Allgemeinheit nicht auch ohne diese Diskriminierung gewährleistet werden könnte, und er deutet auf eine Reihe von Möglichkeiten hin. Mengozzi plädiert dafür, Blutspenden unter eine Quarantäne zu stellen, bis zweifelsfrei festzustellen ist, ob sie genutzt werden können. Zum Einsatz kommen sie dann zum Beispiel erst nach ein paar Monaten. Zudem pocht er darauf, tatsächlich das "Sexualverhalten" statt der sexuellen Orientierung als Spender-Kriterium einzuführen. Dabei sollen verbesserte Fragebögen vor der Blutspende und individuelle Gespräche helfen.
Mehrere europäische Länder praktizieren derartige Regelung bereits. Lettland und Spanien etwa schließen Homosexuelle nicht grundsätzlich von Blutspenden aus. Sie stellen sie lediglich unter ein befristetes Verbot nach einem riskanten Sexualkontakt. Italien setzt zudem auf Gespräche über das Sexualverhalten. Und seit Rom Homosexuelle unter diesen Kriterien zugelassen hat, sank die Zahl der infizierten Spenden, obwohl die Zahl der Spender um 20 Prozent gestiegen ist.
Aktivisten in Deutschland, wie der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), begrüßen das Gutachten. Sie hoffen jetzt darauf, dass möglichst schnell ein endgültiges Urteil folgt, dass Bundesregierung und Bundesärztekammer unter Druck setzt.