Neuregelung im Steuergesetz 2013 Länder stärken Homosexuelle
06.07.2012, 16:13 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Weiterer Schritt hin zur Gleichstellung: Bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für Lesben und Schwule im Jahr 2001 war das Steuerrecht ausgeklammert worden. Im Bundesrat gab es nicht die nötige Mehrheit dafür. Jetzt - elf Jahre später - ist die Länderkammer neu bestückt und kann das Gesetz absegnen.
Der Bundesrat hat sich für die steuerliche Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften gegenüber der Ehe ausgesprochen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 sollten die Rechtsgrundlagen für eine solche Gleichstellung geschaffen werden, heißt es in einer von der Länderkammer beschlossenen Stellungnahme. Den Schwerpunkt müssten dabei alle Vorschriften des Einkommensteuerrechts bilden.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. "Das ist ein starkes politisches Signal", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, nun endlich die notwendigen Schritte zur Gleichstellung anzugehen." Bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für Lesben und Schwule im Jahr 2001 war das Steuerrecht ausgeklammert worden. Damals hätte sich dafür im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit gefunden.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck erklärte in Berlin: "Die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht ist längst überfällig." Er verwies darauf, dass im Bundesrat auch Länder mit CDU-Beteiligung zugestimmt hätten. Das Jahressteuergesetz 2013 biete für die schwarz-gelbe Regierungskoalition nun die Chance, "die Diskriminierung im Steuerrecht endlich zu beenden".
Quelle: ntv.de, ino