Politik

Kein Spielraum für Entlastungen Rechnungshof bremst Regierung

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(Foto: dpa)

Der Bundesrechnungshof erteilt den Steuerentlastungen der schwarz-gelben Koalition eine klare Absage. Stattdessen fordert er einen strikten Sparkurs. Zudem werfen die Rechnungsprüfer Schleswig-Holstein vor, den Bund beim Straßenbau um Millionen Euro betrogen zu haben.

Für weitere Steuersenkungen in größerem Umfang gebe es derzeit keinen finanzpolitischen Spielraum, sagte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels in Berlin bei der Vorlage des aktuellen Prüfberichtes. Angesichts eines Schuldenberges von einer Billion Euro sowie einer Rekord-Neuverschuldung sei vielmehr die Sanierung des Bundeshaushaltes das Gebot der nächsten Jahre.

Die Koalition aus Union und FDP sollte in ihrer mittelfristigen Planung konkrete Aussagen treffen, wie das Rekorddefizit des Bundes reduziert wird. "Eine entsprechende Strategie ist leider noch nicht erkennbar." Mit Blick auf die neue Schuldenbremse, die dem Bund von 2016 an nur ein geringes "strukturelles" Defizit zugesteht, sagte Engels, von einem regelkonformen Haushalt sei man noch weit entfernt. Um die Vorgaben zu erfüllen, stehe noch ein steiniger Weg bevor.

Bundesrechnungshof-Chef Engels stellt in Berlin den aktuellen Prüfbericht vor.

Bundesrechnungshof-Chef Engels stellt in Berlin den aktuellen Prüfbericht vor.

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Aus Sicht der Rechnungsprüfer sind beim Bund Einsparungen von rund 21 Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren kurzfristig machbar. So sollten etwa Steuervergünstigungen gestrichen und Umsatzsteuerbetrug energischer bekämpft werden. Auch sollten sich Bund und Länder in einigen Bereichen auf eine Neuordnung ihres Finanzgeflechtes sowie eine effizientere Steuerverwaltung verständigen. Zudem sollten die Zuständigkeiten für Bundesautobahnen beim Bund gebündelt werden.

Vorwürfe gegen Schleswig-Holstein

Der Bundesrechnungshof teilte zudem mit, Schleswig-Holstein habe den Bund beim Straßenbau betrogen. Demnach hat sich das Land durch "schwerwiegende" Verstöße gegen Haushaltsbestimmungen Vorteile zulasten des Bundes verschafft. Ein "Verfügungsrahmen" des Bundes sei um 77 Millionen Euro überschritten worden.

Tillich fordert, was für Schleswig-Holstein gelte, müsse auch für Sachsen gelten.

Tillich fordert, was für Schleswig-Holstein gelte, müsse auch für Sachsen gelten.

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Die Kritik der Rechnungsprüfer kommt mitten in der Debatte über Ausgleichszahlungen des Bundes an Länder für Einnahmeausfälle durch das schwarz-gelbe Steuerpaket. Vor allem Schleswig-Holstein verlangt eine Kompensation und droht damit, die geplanten Steuersenkungen über den Bundesrat zu kippen.

Derweil beharrt auch Sachsen einem Zeitungsbericht zufolge auf einem finanziellen Ausgleich für Steuerausfälle. Ministerpräsident Stanislaw Tillich habe laut Teilnehmerkreisen in der CDU-Präsidiumssitzung gesagt, wenn Schleswig-Holstein einen Ausgleich für durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstehende Verluste bekomme, müsse Gleiches auch für sein Land gelten, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Aus Tillichs Umfeld verlautet der Zeitung zufolge, dass dies "nur mit einer Neuaufteilung des Mehrwertsteueraufkommens" gehe.

"Verfügungsrahmen" vorsätzlich überschritten

Hintergrund der Rechnungshof-Kritik ist, dass Länder Autobahnen und Bundesstraßen im Auftrag und für Rechnung des Bundes verwalten. Das Bundesministerium gibt Ländern im "Verfügungsrahmen" vor, welche Mittel sie im laufenden Jahr für Bundesfernstraßen einsetzen dürfen. Da es nicht allen Ländern gelingt, die bereitgestellten Bundesmittel auszugeben, verteilt der Bund die übrigen Gelder an jene Länder, die diese Finanzmittel bis zum Jahresende noch ausgeben können.

Schleswig-Holstein aber hat laut Rechnungshof ohne Zustimmung des Bundes und ohne genügende Haushaltsmittel Verträge über Bauleistungen geschlossen, die den "Verfügungsrahmen" vorsätzlich überschritten. Das Land habe dabei in Kauf genommen, fällige Rechnungen nicht bezahlen zu können. Dabei habe es darauf vertraut, dass der Bund zusätzliche Mittel bereitstellt, um dieser Finanzmisere zu entkommen. Nach Darstellung des Rechnungshofes konnte der Bund den Verstoß zunächst nicht entdecken, weil die Straßenbaubehörden des Landes nicht alle vertraglichen Zahlungspflichten im dafür vorgesehenen Kontrollsystem des Bundes buchten. "Das Land hat sich damit bewusst über Maßgaben des Bundes zur Bewirtschaftung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau hinweg gesetzt", heißt es im Bericht.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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