Politik

Weiteres Urteil im Gen-Honig-Streit Staat muss Imker nicht schützen

Bienen fliegen bis zu zehn Kilometer weit zu ihren Blütenfeldern.

Bienen fliegen bis zu zehn Kilometer weit zu ihren Blütenfeldern.

(Foto: dpa)

Seit Jahren gilt ein Anbaustopp für den umstrittenen Gen-Mais Mon 810. Ein Imker fordert dennoch vor Gericht staatlichen Schutz vor genveränderten Pollen – und unterliegt nun vor der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof. Damit ist der Rechtsstreit aber noch nicht vorbei.

Bayerische Imker haben keinen Anspruch auf staatlichen Schutz gegen eine Honig-Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Allerdings wurde bereits Revision gegen das Urteil angekündigt. Ein Imker hatte den Schutz gefordert und gegen den Freistaat Bayern geklagt. 2003 hatte ein staatliches Versuchsgut den Gen-Mais Mon 810 der Firma Monsanto auf einem Nachbargrundstück des Klägers angebaut; der Honig des Imkers war danach mit den Mais-Pollen belastet. Für den gentechnisch veränderten Mais gilt inzwischen ein Anbaustopp.

Karl Heinz Bablok will weiter klagen.

Karl Heinz Bablok will weiter klagen.

(Foto: dpa)

Dass der Honig durch die Pollen wesentlich beeinträchtigt und nicht mehr für den Verkauf geeignet war, stand im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht mehr infrage. Eine Pflicht zu staatlichen Schutzmaßnahmen sahen die Richter jedoch nicht. Auch die vom Kläger geforderte Feststellung, der Anbau von Mon 810 sei spätestens seit 2005 rechtswidrig gewesen, traf das Gericht nicht.

Das Verfahren hatte weit über Bayerns Grenzen hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass Imkereiprodukte wesentlich beeinträchtigt seien, wenn entsprechende Mais-Pollen nachweisbar seien. Die Forderung des Hobbyimkers Karl Heinz Bablok aus Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) nach einer Schutzpflicht hatte aber auch die erste Instanz zurückgewiesen.

Nach EuGH-Urteil steigen Bayern und Monsanto

Alle Beteiligten – Bablok, Freistaat Bayern und auch die Firma Monsanto – legten Berufung gegen das erste Urteil ein. Nach einem Etappensieg des Imkers vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – der entschied, dass Honig mit Pollen des nicht als Lebensmittel zugelassenen Maises nicht in den Handel gelangen dürfe – zogen Freistaat und Monsanto ihre Berufungen zurück.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte darum nur über die Schutzforderung des Imkers zu entscheiden. Wie ein möglicher staatlicher Schutz ausgesehen hätte, wurde von ihm nicht exakt definiert. Denkbar sei die Einrichtung von Schutzabständen gewesen oder Zuschüsse für den Imker, um seine Bienenstöcke an einem anderen Ort aufzubauen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Honig-Urteil bewirkt ernste Folgen

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte bereits nach dem EuGH-Urteil zur mehr Schutz für herkömmliche Ackerflächen versprochen. Die Abstände von mehreren hundert Metern, die für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zur Umgebung gelten, müssten auf den Prüfstand, sagte Aigner damals. . Auch die Kennzeichnung müsse klarer werden. Verbraucher- und Umweltverbände gehen sogar davon aus, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland nicht mehr möglich sein wird.

Rechtsstreit geht weiter

Mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Rechtsstreit aber noch nicht vorbei. Er hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Das tut er nur in schwierigen oder grundsätzlichen Fällen. Babloks Ehefrau und das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, das ihn durch alle Instanzen auch finanziell unterstützt hat, kündigten bereits an, das Urteil anfechten zu wollen. Der Initiator des Bündnisses, Thomas Radetzki, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "Affront gegen die Imkerschaft". Als nächste Instanz muss sich dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit befassen.

Quelle: ntv.de, dpa

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