Schwule und Lesben können nacheinander Eltern werden "Sukzessivadoption" für Homo-Paare erlaubt
12.03.2014, 15:59 Uhr
Homosexuelle fordern schon lange: gemeinsames Adoptionsrecht für beide Partner einer Lebenspartnerschaft.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Bundesregierung tastet sich mit kleinen Schritten an die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften heran. Das Kabinett gibt grünes Licht für die sogenannte Sukzessivadoption. Darauf, ein Kind gemeinsam zu adoptieren, müssen Schwule und Lesben aber weiter warten.
Die Große Koalition hat eine weitere Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte in Berlin einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur sogenannten Sukzessivadoption. Maas wertete den Beschluss als "weiteren Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften".
Mit dem neuen Gesetz setzt die Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, dass Schwule und Lesben ein vom jeweiligen eingetragenen Lebenspartner bereits adoptiertes Kind nachträglich ebenfalls adoptieren können. Dies war vor dem Richterspruch nicht möglich.
Justizminister Maas kündigte nach dem Kabinettsbeschluss an, er wolle weiter darauf hinwirken, "dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden". Die gemeinsame Adoption eines Kindes wird für Lebenspartnerschaften aber vorerst weiterhin nicht möglich sein. Hier lehnt die Union eine Gesetzesänderung ab.
"Vollkommen unzureichend und diskriminierend"
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) kritisierte die Regierungsvorlage als "vollkommen unzureichend und diskriminierend". Es gebe "keinen sachlichen Grund", eingetragenen Partnerschaften das volle Adoptionsrecht zu verweigern, erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck forderte die SPD auf, auch gegen den Widerstand des Koalitionspartners Union im Bundestag für das volle Adoptionsrecht zu stimmen. Die SPD dürfe sich nicht "von homophoben Ewiggestrigen in der Union die Politik diktieren lassen", erklärte Beck.
Beck und Bruns beriefen sich bei ihrer Forderung nach einer weitergehenden Gleichstellung im Adoptionsrecht auch auf das Karlsruher Urteil vom vergangenen Jahr zur Sukzessivadoption. Darin hieß es: "Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt."
Quelle: ntv.de, dsi/dpa/AFP