Politik
Sitzblockade gegen NazisThierse bleibt straffrei
20.05.2010, 14:14 Uhr
Die Polizei stellt das Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsvizepräsident Thierse ein: Bei der Sitzblockade am 1. Mai handele es sich nur um eine grobe Störung.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) muss wegen der Sitzblockade am 1. Mai kein Strafverfahren fürchten. Die Staatsanwaltschaft sieht zwar den Anfangsverdacht einer Straftat, will das Verfahren aber wegen geringer Schuld einstellen.
Gründe seien die kurze Dauer der Blockade und dass die Blockierer sich freiwillig entfernt hätten. Die Sitzblockade sei strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen, sondern nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes nur als grobe Störung eines genehmigten Aufzuges.