Donnerstag, 10. Februar 2011
Jahrelanger Streit um Besuchsrecht: Vater erhält Schmerzensgeld
Sechseinhalb Jahre streitet ein lediger Vater um das Besuchsrecht bei seinem Sohn. Nun muss Deutschland ihm 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Deutschland habe gegen das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist verstoßen.
(Foto: dpa)
Ein unverheirateter Vater hat erneut mit Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt. Deutschland muss dem 52-jährigen Griechen aus Pulheim 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen, befand der Gerichtshof in Straßburg. Der Streit vor deutschen Gerichten um ein Besuchsrecht des Vaters hat fast sechseinhalb Jahre gedauert - zu lange, befanden die Straßburger Richter und werteten dies als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist.
Zwei Jahre hatte die inzwischen neu verheiratete Mutter des Kindes alle juristischen Mittel eingesetzt, um jeden Kontakt zwischen dem Mann und seinem heute 16-jährigen Sohn zu verhindern. Sie hatte auch einen Vaterschaftstest mit dem Argument abgelehnt, das Kind sei der Sohn ihres ersten Ehemannes.
Die Straßburger Richter gaben dem Vater Recht, der auch einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens geltend gemacht hatte. Die deutschen Gerichte hätten nichts gegen die "Obstruktion" durch die Mutter unternommen, hieß es in dem Urteil.
Als der Mann die Frau kennenlernte, war sie noch verheiratet, lebte aber von ihrem Mann getrennt. Der Sohn wurde 1995 geboren. Die Eltern trennten sich ein Jahr später und die Frau heiratete erneut. Vorherige Urteile des Gerichtshofes haben in Deutschland zu einer väterfreundlicheren Änderung des Sorgerechts geführt.
dpa
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