"Übliche Gelegenheit" ?Wann Geldgeschenke auch das Finanzamt interessieren
Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit: Zu gewissen Anlässen gibt es immer mal wieder ein Geldgeschenk. In einem gewissen Rahmen ist das auch okay. Doch sind die Beträge zu üppig, werden Steuern fällig.
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