Tourismus Keine Entschädigung bei Zugverspätung nach Anschlag
10.10.2011, 17:13 UhrBerlin (dpa/tmn) - Wer am Montag (10. Oktober) wegen des Brandanschlags auf die Bahnstrecke in Brandenburg zu spät an seinem Reiseziel ankam, erhält keine Entschädigung. Gleiches gilt für Bahnreisende, die sich aufgrund von Sturm oder starkem Schneefall verspäten.
Die Deutsche Bahn sei nicht für die Verspätung verantwortlich, da der Anschlag durch Dritte verübt wurde, erklärt eine Sprecher des Unternehmens. Der Brandanschlag hatte am Morgen Signalleitungen an der Bahnstrecke nach Hamburg zerstört. Tausende Reisende und Pendler waren von Verspätungen und Zugausfällen betroffen.
Ebenfalls leer gehen laut dem Bahnsprecher Passagiere aus, wenn sich ein Zug aufgrund von Naturgewalten wie Stürmen, Überschwemmungen oder extremen Schneefällen verspäte. Ist dagegen zum Beispiel ein Fahrzeugschaden die Ursache, steht den Reisenden eine Entschädigung zu. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Verspätung ab: Ab 60 Minuten erhalten die Fahrgäste 25 Prozent, ab 120 Minuten die Hälfte des Ticketpreises zurück.
Quelle: ntv.de, dpa