Freitag, 24. Juli 2009
Logistik-Kollaps bleibt aus: Bahn-Aufsicht lenkt ein
Die Güterbahnen müssen nach Angaben aus Branchenkreisen nun doch nicht mit strengen Auflagen nach der Serie von Achsproblemen rechnen.
Der Verband der Verkehrsunternehmen hält die bisher geltenden Vorschriften für "vertretbar".
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das Eisenbahnbundesamt habe nach einer achtstündigen Anhörung am Donnerstag nicht mehr auf einer generellen Verkürzung der Prüfintervalle bestanden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters aus Kreisen der Teilnehmer. Im Kern sollten vor allem ohnehin vorgesehene Prüfungen strenger gehandhabt werden. Das Eisenbahnbundesamt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) äußerte sich erleichtert: "Ich halte das für vertretbar", sagte VDV-Bahn-Experte Martin Henke. Die Gefahr eines Zusammenbruchs des europäischen Güterverkehrs wegen Auflagen sei damit gebannt. Vor Einschnitten im Verkehrssystem hatte auch Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee gewarnt und betont, neue Standards müssten europäisch abgestimmt werden. Am Mittwoch treffen sich Eisenbahn-Behörden auf europäischer Ebene im französischen Lille, um über die Sicherheit im Schienenverkehr zu beraten.
Nach der Kesselwagen-Katastrophe im italienischen Viareggio mit über 20 Toten und nach weiteren Achs- und Radbrüchen hatte das Bundesamt erklärt, man beabsichtige, sämtliche Güterwagen-Achsen auf Risse oder Brüche prüfen zu lassen. Zudem müssten Fristen für wiederkehrende Prüfungen festgelegt werden, hieß es im Schreiben der Behörde an die Güterwagen-Betreiber. Dies hätte alle Waggons auf deutschen Schienen getroffen. Nach Angaben des Verkehrsverbandes VDV sind in Europa insgesamt 600.000 Güterwaggons unterwegs, die nahezu alle auch in Deutschland eingesetzt würden. Damit hätte den ohnehin von der Wirtschaftskrise schwer getroffenen Güterbahnen ein weiterer Rückschlag gedroht.
Sichtprüfung bei Gelegenheit
Den Angaben zufolge sollen nun bei allen Werkstattaufenthalten immer auch die Achsen der Güterwagen in einer Sichtprüfung etwa auf Korrosion untersucht werden. Bei den Pflichtaufenthalten müssten die Achsen dann genauer etwa per Ultraschall getestet werden. Dies ist allerdings bei den meisten Betreibern schon jetzt der Fall.
Güterwagen müssen in der Regel alle sechs Jahre untersucht werden. Bei gutem Zustand darf das Prüfintervall nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) auf maximal acht Jahre erweitert werden.
mmo/rts
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