Regierung korrigiert Mehrwertsteuer Currywurst wird wohl billiger
30.08.2012, 10:46 Uhr
Gesund ist das nicht: Currywurst mit Pommes.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Finanzministerium beschäftigt sich nicht nur mit der Schuldenkrise, sondern auch mit Junk-Food. Deshalb wird nicht nur bei Popcorn und Nachos im Kino künftig eine ermäßigte Mehrwersteuer fällig, auch bei Currywurst und Pommes ist das wohl bald der Fall.
Das Bundesfinanzministerium plant der "Bild"-Zeitung zufolge kleinere Korrekturen an der Mehrwertsteuer. Für Popcorn und Nachos in Kinos solle künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten, hieß es. Das Ministerium setze damit ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom Juni letzten Jahres um.
Entscheidend für die steuerliche Einordnung sei stets, ob es sich bei der Abgabe von zubereiteten Speisen um eine Lieferung handelt oder um eine Dienstleistung, hatten die Richter betont. Lieferungen sind ermäßigt, Dienstleistungen nicht. Als Dienstleistung gelten neben der Zubereitung der Speisen auch die Überlassung von Besteck und die Bereithaltung von "Verzehrvorrichtungen", wie Tischen, Stühlen oder Verzehrtheken. Im verhandelten Fall hatte ein Finanzamt den Verkauf von Popcorn und Nachos als Dienstleistung gewertet. Ein Kinobetreiber hatte sich dagegen gewehrt und recht bekommen.
Im Sitzen oder im Stehen?
Zudem ist dem Bericht zufolge im Gespräch, die Besteuerung von einfach herzustellenden Speisen an Imbissbuden zu vereinheitlichen. Demnach könnten beispielsweise Currywurst und Pommes frites generell mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert werden. Bislang gilt dies nur, wenn die Mahlzeit im Stehen verzehrt wird - im Sitzen am Tisch werden 19 Prozent Steuer fällig. Das hatte der Bundesfinanzhof im August vergangenen Jahres entschieden.
Streitfrage war, ob es sich beim Schnellimbiss um einen Restaurantbetrieb oder einen Lieferbetrieb handelt. Für Letztere gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Laut Bundesfinanzhof ist das dann der Fall, wenn lediglich "behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen" wie Ablagebretter am Imbissstand das Essen im Stehen erlauben. 19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden.
Quelle: ntv.de, AFP