Kronzeuge Mars macht mobil Millionenbußgeld gegen Haribo
01.08.2012, 12:09 Uhr
Bei Haribo ist eine dicke Knautschzone Programm.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens verhängt das Bundeskartellamt gegen den Süßwarenhersteller ein dickes Bußgeld. Haribo habe in unzulässiger Weise Informationen mit Wettbewerbern ausgetauscht, heißt es zur Begründung. Aufgeflogen waren die Absprachen durch Aussagen des Konkurrenten Mars, der nach der Kronzeugenregelung Straffreiheit genießt.
Haribo ist vom Bundeskartellamt mit einem Bußgeld in Millionenhöhe bestraft worden. Der Gummibärchenhersteller und ein verantwortlicher Vertriebsmitarbeiter müssen wegen eines verbotenen Informationsaustauschs mit Konkurrenten insgesamt rund 2,4 Mio. Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten. Haribo-Mitarbeiter sollen sich mit drei anderen Süßwarenherstellern regelmäßig informell über Verhandlungen mit dem Einzelhandel etwa über Rabattforderungen der Händler ausgetauscht haben.
Laut Bundeskartellamt trafen sich in den Jahren 2006 und 2007 Mitarbeiter von insgesamt vier Süßwaren-Herstellern regelmäßig zu kartellrechtlich verbotenen informellen Gesprächen. Die dabei ausgetauschten Informationen über die Verhandlungen mit dem Handel seien dazu geeignet gewesen, das eigene Verhalten bei Verhandlungen anzupassen.
Auf die Schliche kamen die Kartellwächter dieser Runde durch den Schokoriegel-Hersteller Mars, der ebenfalls an der Runde beteiligt war und nun als Kronzeuge Straffreiheit erhielt. Gegen die zwei weiteren nicht näher benannten Süßwaren-Hersteller laufen noch Ermittlungen. Bei der Festsetzung des Bußgelds für Haribo berücksichtigte das Kartellamt, dass der Süßwaren-Hersteller bei der Aufklärung der Vorwürfe kooperierte.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte, "bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen sind kartellrechtlich unzulässig." Der Wettbewerb werde dadurch beeinträchtigt. Es habe sich im vorliegenden Fall aber nicht um schwerwiegende Kartellrechtsverstöße wie Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten gehandelt.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa