Zerstörte HakenkreuzeAntifaschist verurteilt
Anti-Nazi-Symbole dürfen nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart nicht in großem Stil vertrieben werden.
Anti-Nazi-Symbole dürfen nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart nicht in großem Stil vertrieben werden. Die 18. Strafkammer verurteilte einen Händler zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro, weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet habe. Zum Sortiment des bekennenden Antifaschisten gehören unter anderem T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen. Der 32-Jährige kündigte Rechtsmittel an. Er bezeichnete das Urteil als "Schlag ins Gesicht". Grüne und SPD kritisierten den Richterspruch scharf.
Nach dem Richterspruch sind ungefähr 80 Waren mit veränderten Hakenkreuzsymbolen strafbar. Der Versandhändler will die Artikel, mit denen er rund zehn Prozent seines Umsatzes erzielt, bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs als nächster Instanz weiter vertreiben. Er hatte vor Gericht angegeben, dass für ihn nicht das Geschäft mit den Produkten im Vordergrund steht, sondern das Engagement gegen Neonazismus und Rechtsextremismus.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 6.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte der Linie der Anklagebehörde. Mit dem massenhaften Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trage der Angeklagte dazu bei, dass die Öffentlichkeit sich an diese Embleme gewöhne. "Es besteht die Gefahr der Einbürgerung", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Küllmer. Dagegen träten Meinungsfreiheit und Gewerbefreiheit des Händlers in den Hintergrund. Er deutete an, dass das Tragen eines Anti-NS-Symbols für eine Einzelperson nicht unbedingt strafbar sei. Auch gegen Kleidungsstücke mit der durchgestrichenen Aufschrift "Hakenkreuz" oder dem Slogan "Gegen Nazis" sei nichts einzuwenden.
Kritik an dem Urteil kam von SPD und Grünen. "Es ist empörend und aberwitzig, dass Menschen kriminalisiert werden, die mit Zivilcourage gegen Rechtsextremismus auftreten", sagte Grünen-Bundeschefin Claudia Roth. Roth hatte sich ebenso wie der SPD-Abgeordnete Niels Annen aus Solidarität mit dem Händler selbst angezeigt, Anti-Nazi- Symbole getragen zu haben. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck nannte den Richterspruch einen "Schildbürgerstreich der Justiz". Die SPD-Fraktionschefin im baden-württembergischen Landtag, Ute Vogt, sagte: "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass hier versäumt wurde, ein klares Signal für das Engagement gegen rechtsextremistische Umtriebe zu setzen."