Mittwoch, 13. August 2008
Konsequenzen aus Datenklau: Datenschutz ins Grundgesetz?
Der Verkauf Tausender persönlicher Bankdaten hat eine Debatte über Konsequenzen aus dem Skandal ausgelöst. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte schärfere Kontrollen, insbesondere bei Banken. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) plädierte für spezielle "Datenfahnder", die vom Bundesinnenministerium allerdings kritisch gesehen werden. Auch die Oppositionsparteien forderten einen höheren Rang für den Datenschutz.
Schaar forderte höhere Bußgelder beim unzulässigen Verkauf von persönlichen Angaben. Derzeit werden Bußgelder in der Höhe von bis zu 250.000 Euro verhängt. "Ich trete für eine deutliche Aufstockung der Strafe ein, denn es kann nicht sein, dass ein Unternehmen, das gegen das Gesetz verstößt, ein Bußgeld erhält, das so niedrig ist, dass es aus der Portokasse bezahlt werden kann", sagte Schaar dem "Hamburger Abendblatt".
Stärkere Kontrollen
Zudem will Deutschlands oberster Datenschützer bei widerrechtlichen Abbuchungen von Konten der Verbraucher die Banken stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen sich bei Abbuchungen stichprobenweise die Einzugsermächtigungen vorlegen lassen und bei Unregelmäßigkeiten bei einem Unternehmen, das Beträge von Konten abbucht, ihre anderen Kunden warnen. "Bislang prüfen die Banken bisweilen nicht einmal nach, ob der angegebene Name für ein Konto zur Kontonummer passt", sagte Schaar der Zeitung.
Die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie in der Affäre um eine CD mit Kontoverbindungen von ahnungslosen Bürgern schon am Dienstag eine Firma in Viersen durchsuchen ließ. Gegen die beiden Geschäftsführer werde wegen versuchten Betrugs und Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz ermittelt. Dort wird nicht nur auf Basis einer Strafanzeige des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten ermittelt. Inzwischen hat auch der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) nach eigenen Angaben bei der Anklagebehörde in Mönchengladbach Anzeige erstattet.
Daten von der SKL?
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein war eine CD mit Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefonnummern und Kontoverbindungen von 17.000 Bürgern zugespielt worden. Diese sei offenbar von einer Firma aus Nordrhein-Westfalen an andere Unternehmen verkauft worden. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert schaltete daraufhin per Strafanzeige die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ein.
Nach Einschätzung der Datenschützer stammten die Daten ursprünglich von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL). Die SKL hatte aber versichert, sie habe nie Kundendaten an Dritte weitergegeben. Das Unternehmen sicherte zu, es wolle bei der Aufklärung des Missbrauchs helfen. Auch der DDV hatte nach eigenen Angaben einen Hinweis auf den Datenmissbrauch erhalten.
Datenschutz ins Grundgesetz?
Der BDK forderte den Einsatz von Datenfahndern nach Vorbild der Steuerfahnder. Im Handel mit persönlichen Daten gebe es offenbar mafiöse Strukturen, sagte BDK-Chef Klaus Jansen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Diesen Sumpf gelte es trockenzulegen. Angesiedelt sollten diese Fahnder beim Bundesdatenschutzbeauftragten sein. Das Justizministerium erklärte dagegen, es sei noch zu früh, um über gesetzliche Konsequenzen aus dem Vorfall zu entscheiden.
Die Grünen sprachen sich dafür aus, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen und den Handel mit persönlichen Daten zu verbieten. Auch die Linkspartei forderte einen höheren Rang für den Datenschutz und die schärfere Ahndung von Verstößen. Die FDP hatte bereits kurz nach Bekanntwerden des neuen Skandals die Regierung aufgefordert, schnellstmöglich aktiv zu werden.
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